Hallo Zusammen,
wir werwarten im Mai 2017 unser erstes Kind und meine Frau wird Elterngeld beziehen. Im Vorfeld hatten wir uns dagegen entschieden die Steuerklassen zu wechseln. Nun bin ich jedoch am Überlegen ob ich mit der Geburt des Kindes und dem Eintritt in den Mutterschutz die Steuerklasse wechseln soll. inwieweit hat das Auswirkungen? Wie könnte das idealerweise aussehen?
Wir haben derzeit 4/4, unsere Jahresgehälter liegen brutto ca. 5000,- euro auseinander. Wenn Sie die Elterngeldzeit beginnt, sollte Sie dann nicht in die 5 wechseln sodass ich mehr bekomme oder gleicht sich das durch Ihren geringeren Verdienst wieder aus? Oder sollte man es wegen einer etwaigen Steuernachzahlung ganz und gar lassen?
Danke im Voraus
Elterngeld und Steuerklassen
Re: Elterngeld und Steuerklassen
Es gibt in jedem Fall eine Nachzahlung - schon wegen des Elterngeldes. Nehmen Sie Klasse 4, dann fällt sie geringer aus.
Re: Elterngeld und Steuerklassen
Also verstehe ich richtig dass wir beide in der Klasse 4 bleiben sollen und keinen Wechsel?
Kann man die Nachzahlung in einem Maße vorher berechnen? Also schon jetzt oder erst wenn das neue jahr angebrochen ist?
Kann man die Nachzahlung in einem Maße vorher berechnen? Also schon jetzt oder erst wenn das neue jahr angebrochen ist?
Re: Elterngeld und Steuerklassen
Natürlich kann man die Nachzahlung vorher berechnen - man braucht halt die Zahlen. Neben der Höhe von Lohn und Steuer muß man wissen, wieviel Eltern- und Mutterschaftsgeld in 2017 bezogen werden wird.