Ich lebe mit meiner Freundin in einem gemeinsamen Haushalt mit unseren 2 Töchtern.
· Gemeinsamer Haushalt
· Große Tochter Privatschule (1300,-€) + Hort (780,-€)
· Kleine Tochter Kita (2000,-€)
· Verträge für Hort & Schule mit beiden Elternteilen geschlossen
· Überweisung erfolgt vom Gemeinschaftskonto der Eltern
· Vater höheres Einkommen als Mutter
Bisher wurden die Betreuungskosten zu Hälfte von den Eltern angesetzt. Macht es Sinn, die Betreuungskosten anders aufzuteilen, evtl. von einem Elternteil (evtl. dem Vater) komplett zu übernehmen? Wenn ja, muss dann die Überweisung auch von einem separaten Konto erfolgen?
Kinderbetreuungskosten eheähnlichem Verhältnis
Re: Kinderbetreuungskosten eheähnlichem Verhältnis
Macht es Sinn, die Betreuungskosten anders aufzuteilen, evtl. von einem Elternteil (evtl. dem Vater) komplett zu übernehmen? Solange nicht beide den Spitzensteuersatz haben (den erreicht man in der Grundtabelle bei so etwa 55.000 Euro), macht das eindeutig Sinn.
Wenn ja, muss dann die Überweisung auch von einem separaten Konto erfolgen? Nicht unbedingt - man könnte das als "abgekürzten Zahlungsweg" betrachten. Unkomplizierter wäre es aber vermutlich schon...
Wenn ja, muss dann die Überweisung auch von einem separaten Konto erfolgen? Nicht unbedingt - man könnte das als "abgekürzten Zahlungsweg" betrachten. Unkomplizierter wäre es aber vermutlich schon...