Wer kann uns helfen?
Wir haben ein Kind und sind nicht verheiratet. Ich arbeite halbtags..mein Partner Vollzeit. Das Kind ist über mich krankenversichert und ich erhalte das Kindergeld auf unser Gemeinschaftskonto welches auf meinem Namen läuft und von diesem Konto werden auch die Kita kosten eingezogen.
Frage: Kann mein Partner in der Anlage Kind über seine Steuererklärung die Kinderbetreuungskosten eintragen wenn wir nicht verheiratet sind oder muss ich das machen?
Danke für eure Hilfe.
Anlage Kind für Eltern mit eheähnlichem Verhältnis.
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- Registriert: 16. Mär 2017, 22:20
Re: Anlage Kind für Eltern mit eheähnlichem Verhältnis.
Sie sind bei dem einzutragen, der sie gezahlt hat.