Hallo,
Frage an die Experten - und schon mal vorab Entschuldigung, falls das thema schon ausreichend behandelt wurde. Habe schon einiges gelesen, noch ist nicht alles klar.
Sachverhalt:
EST 2016
21j. Sohn getrennt lebender Eltern, Abitur, seit Okt 2016 in Studium, auswärtige Unterbringung
Vater zahlt ausreichend Unterhalt, Mutter kassiert Kindergeld und reicht es 1:1 weiter, nichts darüber hinaus.
Ist es möglich, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag zu 100% dem Vater zuzuordnen?
Vorraussetzungen? Form?
Besten Dank
Pacifico