0,5 Kinderfreibetrag Rückforderung Finanzamt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Fairplay
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0,5 Kinderfreibetrag Rückforderung Finanzamt

Beitrag von Fairplay »

Hallo Zusammen,
ich habe am Freitag ( 03.02.2017 vom Finanzamt 3 neue Festsetzungen für die Jahre 2013,2014 und 2015 erhalten. Jeweis verbunden mit Nachzahlungen. In der Erläuterung steht:
".. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des am ..... geborenen Kind konnte bei Ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und der andere Elternteil die Übertragung des Freibetrags aus sich beantragt hat..."

Ich zahle für meine Tochter seit 18 Jahren regelmäßig monatlich Unterhalt. Ich habe in jedem Jahr in der Steuererklärung angegeben dass meine Tochter nicht in meinem Haushalt lebt sondern bei Ihrer Mutter. Ich war mit der Mutter meiner Tochter nie verheiratet oder habe auch nicht mit ihr zusammengelebt.

In meinen Steuererklärungen wurde mir in jedem Jahr die Hälfte des Kinderfreibetrages "zu erkannt".

Ist es rechtens, dass diese Nachforderung gestellt wird?

Vielen Dank

MfG
Fairplay
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 0,5 Kinderfreibetrag Rückforderung Finanzamt

Beitrag von muemmel »

Ist es rechtens, dass diese Nachforderung gestellt wird? Absolut: Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf teilt nach der Gesetzesfassung nicht das Schicksal des - übertragenen - Kinderfreibetrags. Es ist eine getrennte, abweichende Übertragung der Freibeträge möglich ( § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG ). Der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung wird auf gesonderten Antrag auf den anderen Elternteil übertragen. Der Antrag auf Übertragung muss vom "übernehmenden" Elternteil ausgehen. Die Übertragung wird auf minderjährige Kinder beschränkt. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt allein auf Antrag des Elternteiles, bei dem das Kind gemeldet ist. Die Übertragung hängt nicht davon ab, dass der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht verletzt oder der Übertragung zugestimmt hat (BFH, 18.05.2006 - III R 71/04).
Fairplay
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Registriert: 5. Feb 2017, 08:50

Re: 0,5 Kinderfreibetrag Rückforderung Finanzamt

Beitrag von Fairplay »

Danke.
Dann werde ich wohl meinen geplanten Urlaub streichen und meine "Steuerschuld" bezahlen.
Gruß
Fairplay
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