Hallo
Meine Exfrau und Ich sind seit letztem jahr geschieden.
Wir haben 2 Kinder die einen Ganztagskindergarten bzw Ganztagsschule besuchen.
Kinder Leben bei der Mutter und Unterhalt ist geeinigt.
Ich bezahle weiter hälftig die Kinderbetreunungskosten.
Kann ich diese Betreuungskosten Steuerlich geltend machen?
Kinderbetreuungskosten getrennt lebende Eltern
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Re: Kinderbetreuungskosten getrennt lebende Eltern
an wen zahlen Sie die 50% Betreuungskosten? Wegen eines evtl. angeforderten Nachweises vom FA könnte das wichtig sein.
Sie geben doch zwei Anlage KIND ab und da tragen Sie bei den Betreuungskosten Ihren Anteil ein.
Lia
Sie geben doch zwei Anlage KIND ab und da tragen Sie bei den Betreuungskosten Ihren Anteil ein.
Lia
Re: Kinderbetreuungskosten getrennt lebende Eltern
Die Beträge wurden jeweils separat per überweisung getätigt. Also einmal Unterhalt und einmal Betreungskosten.
Re: Kinderbetreuungskosten getrennt lebende Eltern
Kann ich diese Betreuungskosten Steuerlich geltend machen? Können Sie - wirkt sich aber nur zu 2/3 aus. Also wenn es z. B. 900 Euro waren, vermindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 600 Euro.
Re: Kinderbetreuungskosten getrennt lebende Eltern
Mir macht hauptsächlich mein Steuerprogramm (bild Steuer) damit probleme. es sagt, das wenn ich anklicke das die kinder bei meiner frau gemeldet sind ich keine betreuungskosten absetzten kann. Entsprechend kann ich in den felder nichts angeben.