Besteuerung eines Schülers bzw. seiner Eltern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Timo B.
Beiträge: 1
Registriert: 25. Apr 2016, 21:23

Besteuerung eines Schülers bzw. seiner Eltern

Beitrag von Timo B. »

Guten Tag, ich bin grade 18 Jahre alt geworden und will neben meiner Schule (Abitur) etwas Geld nebenbei verdienen.
2015/2016 und auch weiterhin arbeite ich bei einem Verkehrsunternehmen als Fahrgasturheber in Kurzfristigen Verträgen immer für 2 Wochen und das vier mal im Jahr. Dabei Verdiene ich pro Vertrag durchschnittlich 250-400€. Das reicht mir aber nicht und ich werde zusätzlich demnächst bei einer Gerichtsvollzieherin als Gehilfe arbeiten (Was zwar privat abläuft, aber natürlich angemeldet werden muss). Dabei werde ich aber im Monat nicht mehr als 100€ verdienen.
Aufgrund dessen, dass mir das immer noch nicht reicht (Ich arbeite gerne und viel. :D ) möchte ich dazu noch in einem dauerhaften Vertrag Kellnern. (Vielleicht jeden Monat zwischen 150 und 400€.
Meine Frage ist jetzt, ich werde bei solch hohen Summen bestimmt steuerpflichtig, habe aber absolut keine Ahnung davon, welchen Umfang diese Steuern haben werden und wie ich diese bezahle. Außerdem machen meine Eltern sich sorgen, dass für die Zeit, in der ich bereits gearbeitet habe (Ich war bei den letzten drei kurzfristigen Verträgen noch unter 18), sie Abzüge oder zusätzliche Steuern zahlen müssen. Außerdem glauben sie, wenn ich so viel arbeite, müssten sie zusätzliche Steuern bezahlen oder es gäbe Kürzungen beim Kindergeld.
Ich weiß wirklich nicht weiter und weiß auch nicht, an wen man sich bei solchen Fragen wenden kann. Auf eine kompetente Antwort oder Weiterleitung würde ich mich sehr freuen.

Gruß,
Timo
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Besteuerung eines Schülers bzw. seiner Eltern

Beitrag von muemmel »

Zunächst mal kann man in einem Jahr 8.600 Euro verdienen, ohne Steuern zu zahlen (Grundfreibetrag). Zusätzlich kann man noch steuerfrei einen Minijob haben - so könnte bei Ihnen z. B. der Kellnerjob gestaltet werden. Insofern sehe ich hier nicht, daß Sie über den Grundfreibetrag kommen. Auch das Kindergeld ist kein Problem - da sind die Zuverdienstgrenzen seit Jahren aufgehoben. Ein Problem droht von ganz woanders, nämlich von der Krankenversicherung: Sie sind ja vermutlich bei den werten Eltern familienversichert. Und das geht nur, wenn man 415 Euro Einkommen im Monat nicht überschreitet, bzw. 450 Euro im Minijob: https://www.aok.de/inhalt/familienversicherung/ Und die KV selbst zu zahlen ist nicht billig...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Besteuerung eines Schülers bzw. seiner Eltern

Beitrag von muemmel »

Ich habe spaßeshalber mal die Tarife für Schüler in der gesetzlichen KV und PV recherchiert: Es sind bescheidene 170 Euro im Monat: https://www.bkk-vdn.de/versicherungsschutz/ Da würde ich mir gut überlegen, ob ich nicht lieber unter der Zuverdienstgrenze bleibe...
Honrar
Beiträge: 18
Registriert: 26. Feb 2015, 10:10

Re: Besteuerung eines Schülers bzw. seiner Eltern

Beitrag von Honrar »

Hallo Timo,

das würde ich dir an deiner Stelle ebenso raten.
Bleib bei einem Minijob, damit du keine Steuern zahlen musst, wenn du nur geringfügig über der Verdienstgrenze liegst.
Sonst macht es wirklich keinen Sinn und du bekommst weniger raus.
Du hast deutliche Vorteile dadurch.

VG und viel Glück bei allem,
Honrar

PS: Bedenke, dass du beim Kellnern hauptsächlich von deinem Trinkgeld lebst, d.h. das ist eine zusätzliche Einnahmequelle, die du nicht versteuern muss.
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