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Das verstehe ich soweit, ist damit schlechter für den Bürger, in meinen persönlichen Augen aber etwas fairer gegenüber denen die nicht gut im tricksen sind oder sich keinen Steuerfachmann leisten wollen/ können.Seit dem 01. Januar 2013 ist die Grundlage für die Berechnung der Elterngeldansprüche nicht mehr das das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen sondern das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils.
Dabei habe ich stark darauf geachtet, dass die Artikel ein aktuelles Datum (ab 2013) aufweisen oder sich auf die Änderung vom 1.1.2013 beziehen.Die Steuerklasse beeinflussen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Nettogehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, sollte in eine für ihn günstige Steuerklasse wechseln.
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11.12.2015: https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/
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oder http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse/
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oder http://www.morgenpost.de/wirtschaft/steuern/article137375027/Die-richtige-Wahl-der-Steuerklasse-erhoeht-das-Elterngeld.html
"Werdende Eltern sollten sich frühzeitig um die richtige Steuerklasse kümmern – sie entscheidet über die Höhe des Nettogehalts. Denn auf dessen Grundlage wird Elterngeld und ElterngeldPlus berechnet."
Weitere Infos hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/pub ... 94764.html."Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) orientiert
sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens,
welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes
hatte und welches nach der Geburt wegfällt."
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