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Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 13. Jul 2015, 13:01
von roger69
Hallo,
da ich und meine Frau Berufstätig sind, passt meine Mutter nach dem Kindergarten auf unsere Kinder auf, bis meine Frau eingetroffen ist. Sie möchte auch kein entgelt, sondern nur die Fahrtkosten erstattet haben. Damit ist für sie auch einfacher ist, haben wir vereinbart dass wir das einmal jährlich machen. Nun habe ich diesen Betrag für 2014, anfang 2015 überwiesen. Leider akzeptiert das Finanzamt dies nicht, da die Überwiesung erst im Jahr 2015 stattgefunden hat.

Können wir in dieser Angelegenheit noch etwas erreichen?

MfG

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 14. Jul 2015, 13:10
von StephanM
Hi,
das ist richtig, denn hier gilt das Zu- und Abflussprinzip. Es ist in dem Jahr anzusetzen, in dem es gezahlt wurde.

MfG

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 14. Jul 2015, 14:21
von roger69
Danke,
da ich ende jahres, für das Jahr 2015, auch die Kosten überwiesen werde, hätte ich ja nun zwei Beträge für Kinderbetreuungskosten in diesem Jahr überwiesen. Kann ich die nun beide in meiner Steuererklärung 2015 angeben obwohl der Betrag was januar 2015 überwiesen wurde ja eigentlich die Fahrtkosten für 2014 decken sollten.

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 14. Jul 2015, 17:07
von schlauelia
Aber ja, sonst gäbe es doch diese Regelung gar nicht!
Lia

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 14. Jul 2015, 17:27
von roger69
Aslso verjährt es nicht.

Es kann also nicht mitgeteilt werden, das ich halt einige Wochen zu spät die Überwiesung getätigt habe und man mit der Summe nichts mehr anfangen kann.

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 15. Aug 2015, 12:04
von Svenner90
sollte machbar sein meiner Meinung nach.

Re: Kinderbetreuungskosten

Verfasst: 16. Aug 2015, 21:53
von StephanM
maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt
In dem Jahr in dem gezahlt wurde, ist der Betrag anzugeben. Da grundsätzlich die Zahlung per Überweisung laut Gesetzt nachzuweisen ist, hat man durch den Kontoauszug einen hinreichenden Nachweis.