Kinderbetreuungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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roger69
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mär 2012, 12:22

Kinderbetreuungskosten

Beitrag von roger69 »

Hallo,
da ich und meine Frau Berufstätig sind, passt meine Mutter nach dem Kindergarten auf unsere Kinder auf, bis meine Frau eingetroffen ist. Sie möchte auch kein entgelt, sondern nur die Fahrtkosten erstattet haben. Damit ist für sie auch einfacher ist, haben wir vereinbart dass wir das einmal jährlich machen. Nun habe ich diesen Betrag für 2014, anfang 2015 überwiesen. Leider akzeptiert das Finanzamt dies nicht, da die Überwiesung erst im Jahr 2015 stattgefunden hat.

Können wir in dieser Angelegenheit noch etwas erreichen?

MfG
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von StephanM »

Hi,
das ist richtig, denn hier gilt das Zu- und Abflussprinzip. Es ist in dem Jahr anzusetzen, in dem es gezahlt wurde.

MfG
roger69
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mär 2012, 12:22

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von roger69 »

Danke,
da ich ende jahres, für das Jahr 2015, auch die Kosten überwiesen werde, hätte ich ja nun zwei Beträge für Kinderbetreuungskosten in diesem Jahr überwiesen. Kann ich die nun beide in meiner Steuererklärung 2015 angeben obwohl der Betrag was januar 2015 überwiesen wurde ja eigentlich die Fahrtkosten für 2014 decken sollten.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von schlauelia »

Aber ja, sonst gäbe es doch diese Regelung gar nicht!
Lia
roger69
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mär 2012, 12:22

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von roger69 »

Aslso verjährt es nicht.

Es kann also nicht mitgeteilt werden, das ich halt einige Wochen zu spät die Überwiesung getätigt habe und man mit der Summe nichts mehr anfangen kann.
Svenner90
Beiträge: 10
Registriert: 5. Aug 2015, 01:05
Wohnort: Berlin

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von Svenner90 »

sollte machbar sein meiner Meinung nach.
Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von StephanM »

maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt
In dem Jahr in dem gezahlt wurde, ist der Betrag anzugeben. Da grundsätzlich die Zahlung per Überweisung laut Gesetzt nachzuweisen ist, hat man durch den Kontoauszug einen hinreichenden Nachweis.
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