Schulgeld im Ausland
Schulgeld im Ausland
Hallo,
mein Sohn wird im nächsten Jahr ein Internat in England besuchen, die Kosten sind ziemlich erheblich.Kann man zumindest einen Teil davon absetzen?
Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt und kann mir antworten?
Simba
mein Sohn wird im nächsten Jahr ein Internat in England besuchen, die Kosten sind ziemlich erheblich.Kann man zumindest einen Teil davon absetzen?
Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt und kann mir antworten?
Simba
Re: Schulgeld im Ausland
Nach einem aktuellen Urteil des EuGH dürfen Schulgeldzahlungen an ausländische Privatschulen nicht vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen werden. (EuGH, Urteil v. 11.9.2007, C-76/05 C-318/05)
30 Prozent des Entgelts können als Sonderausgeben geltend gemacht werden. Ausser Beherbergung-, Betreuung- und Verpflegung-Kosten.
30 Prozent des Entgelts können als Sonderausgeben geltend gemacht werden. Ausser Beherbergung-, Betreuung- und Verpflegung-Kosten.
Re: Schulgeld im Ausland
Hallo Taxwoman,
danke für die hilfreiche Auskunft.
Simba
danke für die hilfreiche Auskunft.
Simba
Re: Schulgeld im Ausland
Ist dies auf ggf auf die EU beschränkt?
Re: Schulgeld im Ausland
Leider Ja.
Re: Schulgeld im Ausland
Hallo,
Habe gerade ein Brief von dem Finanzamt wegen meinem ruhenden Einspruchsverfahren wg. ausländischem Schulgeld. Die verweisen mich auf das hessische Kultusministerium das wahrscheinlich (sie sind es auch nicht sicher!) die Bescheide für die Ausländische EU Schulen vergeben sollte. Das Finanzamt schreibt das die Voraussetzung für den Schulgeldabzug weiterhin einen Nachweis ist dass die Schule von dem Kultusministerium eines Bundeslandes anerkannt ist. Ist das nicht unsinnig?
Was für Unterlagen muss man jetzt dem Finanzamt vorlegen um den Abzug zu bekommen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Benga
Habe gerade ein Brief von dem Finanzamt wegen meinem ruhenden Einspruchsverfahren wg. ausländischem Schulgeld. Die verweisen mich auf das hessische Kultusministerium das wahrscheinlich (sie sind es auch nicht sicher!) die Bescheide für die Ausländische EU Schulen vergeben sollte. Das Finanzamt schreibt das die Voraussetzung für den Schulgeldabzug weiterhin einen Nachweis ist dass die Schule von dem Kultusministerium eines Bundeslandes anerkannt ist. Ist das nicht unsinnig?
Was für Unterlagen muss man jetzt dem Finanzamt vorlegen um den Abzug zu bekommen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Benga