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Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 09:37
von FloJo
Hallo zusammen,

vielen Dank das ihr eure Zeit opfert um Leuten wie mir zu helfen.

Ich mache seit Jahren unsere Steuererklärung und hatte nie Probleme damit. Wir haben immer 200-600 Euro erhalten.

Dieses Jahr sollen wir zum ersten mal 1200€ Nachzahlen !

Es geht also um unsere (gemeinsam veranlagt, Ehefrau + 2 leibliche Kinder, alle in einem Haushalt und verheiratet) Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013.

In 2013 hat sich nichts bei uns geändert, außer dem Gehalt :-)

Ich habe 2013 ca 8000€ mehr verdient und meine Frau geht seit 2013 wieder fast voll arbeiten. Dadruch stieg ihr Gehalt um 13000€ an. Wir haben also 21.000€ mehr als 2012 verdient.

Natürlich muss man dann mehr Steuern zahlen, schon klar. Aber das führen doch die beiden Arbeitgeber sauber ab ?
Ich habe STK3 meine Frau STK5. Also, nun zu den Details.

Ich habe auch schon mit dem Finanzamt telefoniert und die bestätigten meine Angaben, also scheine ich keine Fehler gemach tzu haben.

Ich hätte (ich runde ein bissl) 10.000€ Steuern zahlen müssen und meine Frau 2000€. Zusammen haben wir laut Wiso2014 11.224 Euro Steuer zu zahlen. Laut Karten wurden bisher 12.336€ gezahlt an Steuern. Soweit so gut.

Aber die Günstigerprüfung des Wiso Programms hat ergeben, dass bei Kind 1 der Freibetrag greift und bei Kind 2 das Kindergeld die bessere Wahl ist (Kindergeld 2208€, Freibetrag 2268€). Dies ergibt, dass ich die 2208 Euro Kindergeld quasi "zurück" zahlen muss. Dieses erhöht also meine/unsere Steuerlast von 11.224€ auf 13409 Euro. Also muss ich mal eben nur dadurch schlappe 1073 Euro nachzahlen. Dann noch ein bissl Soli und Kirchensteuer und zack soll ich 1200 und ein paar zerquetschte nachzahlen. Wie kann das sein ?

Ich habe verstanden, dass wir natürlich mehr Steuern zahlen müssen, da wir 2013 deutlich mehr verdient haben. Aber das führt der Arbeitgeber ja direkt korrekt ab. Das wir nun vom Gesamteinkommen (66000€)über eine Grenze kommen , wo die Günstigerprüfung nun ergibt, dass der Freibetrag (7008€) für uns ein paar euro mehr bringt, als das Kindergeld verstehe ich auch. Aber warum ich nun soviel nachzahlen soll erschliesst sich mir trotzdem nicht.

Könnt ihr mir bitte das Thema irgendwie näher bringen und mir helfen zu verstehen, ob das wirklich sein kann, dass man plötzlich nicht mehr 500 Euro erhält sondern 1200 Euro nachzahlen soll ?

Danke euch allen !!!!

Gruß, Florian

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 10:47
von tripletwenty
Hallo,

ja das kann schon sein. Es ist tatsächlich so, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss, wenn sich herausstellt, dass man durch den Abzug der Freibeträge besser da steht. Man kann nicht beides bekommen.

Ein Anstieg des Einkommens um 21.000,- im Jahr führt natürlich auch unweigerlich zu einer höheren Steuerprogression. Je nach dem wie die Einkommensverhältnisse zwischen den Ehepartnern dann verteilt sind, ist unter Umständen die Steuerklassenwahl von 3 und 5 nicht mehr vorteilhaft.

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 11:05
von FloJo
Hallo und danke für deine Antwort,

meine Frau verdient 13200 und ich 66000 zusammen 79200 Euro im Jahr.
2012 waren es noch 165Euro Frau + 58000 mein Gehalt.

Daher halt 21k mehr.

Aber dann ist doch STKL 3&5 immer noch die richtige Wahl, oder ???
4&4 sollte doch nur bei ungefähr gleichem Gehalt genommen werden ?

Muss ich mich jetzt einfach darauf einstellen, jedes Jahr 1200 Euro nachzuzahlen, statt wie früher 500 Euro zu erhalten ?

Gruß, Flojo

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 11:30
von tripletwenty
FloJo hat geschrieben:Hallo und danke für deine Antwort,

meine Frau verdient 13200 und ich 66000 zusammen 79200 Euro im Jahr.
2012 waren es noch 165Euro Frau + 58000 mein Gehalt.

Daher halt 21k mehr.

Aber dann ist doch STKL 3&5 immer noch die richtige Wahl, oder ???
4&4 sollte doch nur bei ungefähr gleichem Gehalt genommen werden ?

Muss ich mich jetzt einfach darauf einstellen, jedes Jahr 1200 Euro nachzuzahlen, statt wie früher 500 Euro zu erhalten ?

Gruß, Flojo
Wenn man nichts oder nur wenig von der Steuer absetzen kann, dann birgt 3/5 immer die Gefahr der Nachzahlung. Das ideale Verhältnis der Einkommen liegt angeblich bei 60% für den mit Klasse 3 und 40% für den mit Klasse 5. Ihr Verhältnis klafft aber viel weiter auseinander. Das wirkt sich ungünstig aus.

Wenn sie jetzt nachzahlen müssen, dann müssen sie sich sogar darauf einstellen, für das nächste Jahr im Voraus zahlen zu müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei ihnen ein Wechseln nach 4/4 besser ist.

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 12:43
von FloJo
Hallo und wieder danke !

Ansetzen kann ich die Kilometerpauschale 700 Euro und bissl Kleinkram. Also paar Rechnungen, Telefonkostenpauschale etc.
Aber halt nichts großes sonst. Okay 2 x Kinderbetreuungskosten etc. Also ein paar Euro kommen da schon zusammen.

Aber sehe ich das denn richtig, dass man eigentlich nie zu viel oder zu wenige Steuern zahlen kann ?
Durch die "Erklärung" muss man halt entweder nachzahlen oder erhält etwas....?!

Laut Brutto Netto Rechner würde ich bei STKL 4&4 statt 3600 mtl. nur noch 3100 mtl bekommen.
Meine Frau bekäme bei STKL 4 statt 5 dann statt 761,83 genau 894,78 bekommen.

Wenn wir also von 3&5 auf 4&4 wehseln, hätten wir monatlich 370 Euro weniger (insgesamt).
Dann würde man ja wahrscheinlich eine Nachzahlung erhalten, sehe ich doch richtig, oder ?

Also egal wie man es macht, entweder zahlt man am Ende des Jahres nach oder man bekommt mtl. weniger...korrekt ?

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 13:36
von tripletwenty
FloJo hat geschrieben:Hallo und wieder danke !

Ansetzen kann ich die Kilometerpauschale 700 Euro und bissl Kleinkram. Also paar Rechnungen, Telefonkostenpauschale etc.
Aber halt nichts großes sonst. Okay 2 x Kinderbetreuungskosten etc. Also ein paar Euro kommen da schon zusammen.

Aber sehe ich das denn richtig, dass man eigentlich nie zu viel oder zu wenige Steuern zahlen kann ?
Durch die "Erklärung" muss man halt entweder nachzahlen oder erhält etwas....?!

Laut Brutto Netto Rechner würde ich bei STKL 4&4 statt 3600 mtl. nur noch 3100 mtl bekommen.
Meine Frau bekäme bei STKL 4 statt 5 dann statt 761,83 genau 894,78 bekommen.

Wenn wir also von 3&5 auf 4&4 wehseln, hätten wir monatlich 370 Euro weniger (insgesamt).
Dann würde man ja wahrscheinlich eine Nachzahlung erhalten, sehe ich doch richtig, oder ?

Also egal wie man es macht, entweder zahlt man am Ende des Jahres nach oder man bekommt mtl. weniger...korrekt ?
Wenn sie mit ihren Werbungskosten nicht über 1.000,- Euro kommen (pro Person), dann haben sie nichts davon. Die 1.000 Euro werden ihnen sowieso schon mal pauschal vom Bruttoeinkommen abgezogen. Ihre Werbungskosten müssen die 1.000 überschreiten, sonst werden sie nicht berücksichtigt.

Nach ihrer Berechnung müssten sie bei Wechsel auf 4/4 eine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten.

Ihre zu zahlenden Steuern ergeben sich aus der sog. Splittingtabelle. Also ihre beiden zu versteuernden Einkommen zusammgengezählt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass man im Laufe des Jahres exakt die Steuern abzahlt, die man am Ende des Jahres hätte bezahlen müssen. Ihre Arbeitgeber kennen nur ihre Löhne bzw. Gehälter und berechnen die Steuer daraus. Die wissen ja nicht, was sie noch zusätzlich absetzen können bzw. zusätzlich versteuern müssen. Da kann am Ende des Jahres dann zu viel gezahlt oder zu wenig gezahlt sein.

Re: Nachzahlung - Sonst immer Erstattung - wg.Kindergeld ?

Verfasst: 19. Aug 2014, 13:42
von FloJo
Okay vielen Dank !
Dann wird das ganze wohl leider korrekt sein.

Sehr schade :-(

Werde trotzdem nochmals alles per Elster einstellen, mal gucken was dort raus kommt.

Vielen Dank !