Kinderunterhalt bei Geschiedenen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schalker01
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mär 2014, 13:01

Kinderunterhalt bei Geschiedenen

Beitrag von schalker01 »

Hallo zunächst einmal,
ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag. Ich habe recht wenig Ahnung von meiner Steuererklärung und habe folgende Frage:

Ich bin seit 2011 geschieden und habe einen derzeit 14jährigen Sohn, für den ich monatlichen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahle. Gegenüber meiner Ex-Frau habe ich keine weiteren Verpflichtungen. Auf meiner Steuerkarte ist 0,5 Kind eingetragen.

Mein Sohn lebt fest im Haushalt meiner Ex-Frau und ist alle 2 Wochenenden (Fr.-So) bei mir.

Kann ich irgendwelche Aufwendungen steuerlich geltend machen?

Grüße,
schalker01
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderunterhalt bei Geschiedenen

Beitrag von muemmel »

Klare Antwort - nein. Kindesunterhalt kann man nur ganz selten absetzen, etwa dann, wenn das Kind ausserhalb der EU lebt. Ansonsten ist mit dem Kindergeld, das ja haelftig mit dem Unterhalt verrechnet wird, alles abgegolten.
Sternschnuppe
Beiträge: 65
Registriert: 25. Mär 2011, 11:33

Re: Kinderunterhalt bei Geschiedenen

Beitrag von Sternschnuppe »

Danke für die Antwort, die auch mir weitergeholfen hat :) Super, dass es Leute wie dich gibt, die anderen mit ihrem Wissen auf die Sprünge helfen.
Schönen Abend
S
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