Ich habe 2 Kinder, die an einer Staatlichen Ballettschule bzw. Staatlichen Artistikschule lernen. Es handelt sich dabei um eine 9-jährige professionelle Tanz- bzw. Artistikausbildung mit integrierter schulischer Bildung:
5.-10. Klasse 1. bis 6. Ausbildungsjahr der Berufsausbildung mit integrierter Grund- und Realschule
11.-13. Klasse Doppelqualifizierung: berufliches Gymnasium mit Leistungskurs Tanz, Abschluss Abitur (Allgemeine Hochschulreife) bzw. Berufsfachschule und Bachelor-Studiengang Bühnentanz mit dem Abschluss „Bühnentänzer/in (BA)“
Die Ausbildung selbst ist kostenlos, jedoch fallen nicht unerhebliche Kosten für auswärtige Unterbringung, Fahrkosten, Berufskleidung und Materialien an, die ich gern steuerlich geltend machen möchte. Das Steuerprogramm (WISO SPARBUCH) sieht jedoch offensichtlich keine Möglichkeit vor, bei Kindern im schulpflichtigen Alter Ausbildungskosten anzusetzen.
Wer kann mir weiterhelfen, ob und wie die Ausbildungskosten für die Kinder geltend gemacht werden können?
Vielen Dank im Voraus!!!!!!
Ausbildung an Ballettschule
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Re: Ausbildung an Ballettschule
bei minderjährigen Kindern sind Ausbildungskosten durch das Kindergeld abgegolten, bei volljährigen, die auswärtig untergebracht sind auch, aber man kann einen Ausbildungsfreibetrag von 924,-- bekommen - siehe Anlage KIND.
Lia
Lia