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Studentenjobs

Verfasst: 18. Aug 2008, 15:07
von Elfriede
Hallo,
mein Sohn studiert noch und hat zwei Nebenjobs als Kellner. Zusammen verdient er ungefähr 450 Euro dazu.
Bekommen wir trotz dieser Einkünfte noch Kindergeld für ihn?
Können, bzw. müssen wir sein Einkommen in unserer Steuererklärung mit angeben?

Wer weiß Rat?

Elfriede

Re: Studentenjobs

Verfasst: 26. Aug 2008, 12:20
von taxwomen
Ja, Sie müssen die Einnahmen und die Werbungskosten für diese Jobs in die Anlage Kind (für 2007 Zeile 20) eintragen.
Wenn die Einkünfte nicht den Betrag in Höhe von 7.680 Euro im Kalenderjahr übersteigen,
haben Sie Anspruch auf Kindergeld. :)