Sohn arbeitslos und lebt bei uns

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hajo
Beiträge: 3
Registriert: 24. Dez 2008, 18:21

Sohn arbeitslos und lebt bei uns

Beitrag von Hajo »

Hallo,
mein Sohn ist ist 31 und arbeitslos und wohnt bei uns und wird von uns unterstützt.
Wie kann ich die 624 Euro monatlich als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Muss ich irgendwas nachweisen?
Muss ich sein gemindertes Arbeitslosengeld dagegen rechnen?

Gruß
Hajo
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Sohn arbeitslos und lebt bei uns

Beitrag von incometax »

Hallo Hajo,

die Aufwendungen bis zu 624 EUR sind nicht monatlich sondern, im Kalenderjahr abziehbar, wenn du eine Hausgehilfen hast und wenn du oder dein nicht dauernd getrennt lebender Ehepartner das 60. Lebensjahr vollendet hat...

Du kannst leider nichts steuerlich geltend machen. :(

schöne Grüsse
Hajo
Beiträge: 3
Registriert: 24. Dez 2008, 18:21

Re: Sohn arbeitslos und lebt bei uns

Beitrag von Hajo »

Hallo,
ja, das sind ja zwei Bedingungen, die ich erfüllen könnte:
Ich bin über 60 Jahre alt und wir hatten eine Haushaltshilfe, die wir aber jetzt bei den Geschäftskosten eingesetzt haben.
Allerdings hat mich die Steuersparerklärung vom AA-Verlag nicht danach gefragt und den Jahresansatz halbiert in die Steuererklärung gegeben.
Ich probier das jetzt mal aus, danke.
Gruß
Hajo
Hajo
Beiträge: 3
Registriert: 24. Dez 2008, 18:21

Re: Sohn arbeitslos und lebt bei uns

Beitrag von Hajo »

Also, an der Haushaltshilfe lags nicht, aber an dem zweiten Sohn, für den ich auch außergewöhnliche Belastungen angesetzt habe.
Mal sehen, wie ich das noch hinkriege.
Gruß
hajo
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