Hallo,
bislang hatten wir für unsere Tochter auf der elekt. Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen.
Mit der Volljährigkeit bzw. Schulende, hat das Finanzamt die Eintragung für 2020 (und natürlich 2021) zurück auf 0 gesetzt.
Da unsere Tochter studiert wurde das Kindergeld bisher ohne Unterbrechung bezahlt.
Frage 1: Wie kann man den Freibetrag, sofern möglich wenn Tochter 21 Jahre alt studiert, wieder auf der elekt. Steuer eintragen lassen?
Frage 2: Hat das, sofern wieder eingetragen, Auswirkungen auf die Günstigerprüfung wenn man die Steuererklärung macht?
Frage 3: Oder ist der Eintrag nicht relevant und man hat keinen Nachteil da es durch die Günstigerprüfung "verrechnet" wird?
Danke
Kinderfreibetrag / Günstigerprüfung
Re: Kinderfreibetrag / Günstigerprüfung
Gehören Sie einer Kirche an? Der eingetragene KFB wirkt sich nämlich nur auf Kirchensteuer und Soli aus. Wenn ich mal unterstelle, dass Ihr Verdienst nicht so gewaltig ist, dass Sie Soli zahlen, wäre der KFB also nur bezüglich der Kirchensteuer von Interesse. Und natürlich ist es für die Günstigerprüfung völlig schnuppe, ob Sie einen eingetragenen KFB haben.
Re: Kinderfreibetrag / Günstigerprüfung
Danke für die rasche Antwort.
Ok....dann ist der Eintrag nicht relevant.
Kirche-- Nö
Soli -- Zum Glück auch nicht mehr
Ok....dann ist der Eintrag nicht relevant.
Kirche-- Nö
Soli -- Zum Glück auch nicht mehr
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Re: Kinderfreibetrag / Günstigerprüfung
Ich hätte auch eine Frage zum Kinderfreibetrag und der Günstigerprüfung. Gibt es irgendwo einen Rechner ab wann das Kindergeld oder Kinderfreibetrag "günstiger" ist?
Ich dachte mal gelesen zu haben bei gemeinsam veranlagt >60k zu versteuerndes Einkommen ist der Kinderfreibetrag die bessere Wahl.
Ich sehe auf meinem aktuellen Bescheid (ca. 70k zu versteuerndes Einkommen), dass das Kindergeld die bessere Wahl ist. Das würde ich gern verstehen warum und wie diese Günstigerprüfung funktioniert.
Vielen Dank
PS: Wenn es einen eigenen Thread wert ist, bitte einfach verschieben, ich war mir unsicher weil der Titel ganz gut gepasst hat.
Ich dachte mal gelesen zu haben bei gemeinsam veranlagt >60k zu versteuerndes Einkommen ist der Kinderfreibetrag die bessere Wahl.
Ich sehe auf meinem aktuellen Bescheid (ca. 70k zu versteuerndes Einkommen), dass das Kindergeld die bessere Wahl ist. Das würde ich gern verstehen warum und wie diese Günstigerprüfung funktioniert.
Vielen Dank
PS: Wenn es einen eigenen Thread wert ist, bitte einfach verschieben, ich war mir unsicher weil der Titel ganz gut gepasst hat.
Re: Kinderfreibetrag / Günstigerprüfung
Da gibt es nichts zu wählen:
Die Günstigerprüfung wird in jedem Fall seitens des Finanzamtes durchgeführt.
Der Ablauf: Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Antragstellung
erhält man Kindergeld.
Dann gibt man seine Steuererklärung ab und trägt dort den Kindergeldanspruch
in der Anlage Kind ein (übrigens auch dann, wenn man keinen Antrag gestellt hat -
der Anspruch zählt, nicht der Umstand, dass man tatsächlich Kindergeld bekommt!)
Dann führt das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung die Günstigerprüfung durch.
Ist der KFB günstiger, so wird dieser angesetzt (und der Kindergeldanspruch bei
der Festsetzung der Steuer hinzugerechnet). Ist das Kindergeld günstiger, so bleibt
alles, wie es war.
Die Günstigerprüfung wird in jedem Fall seitens des Finanzamtes durchgeführt.
Der Ablauf: Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Antragstellung
erhält man Kindergeld.
Dann gibt man seine Steuererklärung ab und trägt dort den Kindergeldanspruch
in der Anlage Kind ein (übrigens auch dann, wenn man keinen Antrag gestellt hat -
der Anspruch zählt, nicht der Umstand, dass man tatsächlich Kindergeld bekommt!)
Dann führt das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung die Günstigerprüfung durch.
Ist der KFB günstiger, so wird dieser angesetzt (und der Kindergeldanspruch bei
der Festsetzung der Steuer hinzugerechnet). Ist das Kindergeld günstiger, so bleibt
alles, wie es war.