450 EUR Verspätungszuschlag - Mutterschutzgeld verantwortlich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sYnq
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450 EUR Verspätungszuschlag - Mutterschutzgeld verantwortlich?

Beitrag von sYnq »

Guten Tag,

ich habe die Steuer-Erklärungen für 2017/2018/2019 vor wenigen Wochen in einem Rutsch per WISO Steuersparbuch gemacht. Bislang war ich nicht zur Abgabe einer Steuer-Erklärung verpflichtet.

2017 + 2018 sind ohne Proleme durchgegangen.

Für 2019 wurde ein Verspätungszuschlag i. H. v. 450,- EUR von der Erstattung abgezogen. In dem Bescheid stand kein konkreter Grund.

Arbeitstechnisch hat sich bei mir 2019 (im Vergleich zu den Vorjahren) nichts geändert. Am 16.12.2019 ist aber unsere Tochter geboren und im November + Dezember habe ich Mutterschaftsgeld bekommen. Im Internet habe ich schon recherchiert und habe herausgefunden, dass der Erhalt von Mutterschaftsgeld zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Leider wusste ich das vorher nicht. Ich habe auch keine Information darüber (weder vom Finanzamt noch von der Elterngeldstelle) erhalten.

Meine Frage:
Kann man irgendwas machen, um die 450,- EUR doch noch erstattet zu bekommen?

Danke für Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 450 EUR Verspätungszuschlag - Mutterschutzgeld verantwortlich?

Beitrag von muemmel »

Sicher - Einspruch einlegen. Nach § 152(3) Nr. 3 AO wird im Falle einer Steuererstattung kein Verspätungszuschlag festgesetzt - am besten den § mal selbst lesen. Auf die Nicht-Information hingegen kann man sich nicht berufen - über die Steuergesetze, wie sonst über Gesetze auch, hat man sich selbst zu informieren.
Falls Sie übrigens 2020 Elterngeld erhalten haben, haben Sie da auch die Frist verpasst, denn auch der Elterngeldbezug verpflichtet zur Steuererklärung.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: 450 EUR Verspätungszuschlag - Mutterschutzgeld verantwortlich?

Beitrag von Severina »

Nun, wenn Du eine Erstattung bekommst, ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ein KANN und kein MUSS, daher solltest Du hier einen Antrag auf Herabsetzung stellen (§152 AO).

Eine Mitteilung seitens des Finanzamtes ist nicht erforderlich - im Bescheid über das Mutterschaftsgeld steht drin, dass dieses dem Progressionsvorbehalt unterliegt und bestehende Gesetze gelten als bekannt, darauf kannst Du Dich nicht berufen.
sYnq
Beiträge: 4
Registriert: 7. Mär 2022, 11:00

Re: 450 EUR Verspätungszuschlag - Mutterschutzgeld verantwortlich?

Beitrag von sYnq »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe wie empfohlen Einspruch eingelegt und hatte tatsächlich Glück! Dadurch, dass die Steuererklärung das erste Mal verspätet abgegeben wurde, wurde dem Antrag stattgegeben.

Wir haben also die vollen 450,- EUR bekommen.

Hat sich gelohnt :-)

Vielen, vielen Dank an muemmel und Severina und noch einen schönen Tag!
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