Hallo zusammen,
in meinem Steuerbescheid wurde vermerkt, dass die Vergleichsberechnung ergeben hat das die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch den Anspruch auf das Kindergeld bewirkt wurde. Das zu versteuernde Einkommen wurde daher nicht um die Freibeträge gemindert. Kann mir das jemand "einfach" erklären? Wäre dankbar...
VG
Kinderfreibetrag
Re: Kinderfreibetrag
Alle Eltern erhalten zunächst Kindergeld.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Abzug der Kinderfreibeträge die Steuer um einen höheren Betrag mindert als die Summe des Kindergelds ausmacht. Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab, ist also erst ab einer gewissen Einkommenshöhe der Fall.
Wenn dem so ist, wird der Kinderfreibetrag angesetzt, dann die Steuer berechnet und dann das bereits erhaltene Kindergeld zur Steuer addiert. Auf diese Weise erhält man nur noch den Betrag, um den die Steuerminderung das Kindergeld übersteigt.
Bei Dir ist das Kindergeld höher oder gleich hoch wie die fiktive Steuerminderung, daher kommt es bei dee Einkommensteuer nicht zum Ansatz des Kinderfreibetrags (beim SolZ und ggf. bei der Kirchensteuer schon).
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Abzug der Kinderfreibeträge die Steuer um einen höheren Betrag mindert als die Summe des Kindergelds ausmacht. Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab, ist also erst ab einer gewissen Einkommenshöhe der Fall.
Wenn dem so ist, wird der Kinderfreibetrag angesetzt, dann die Steuer berechnet und dann das bereits erhaltene Kindergeld zur Steuer addiert. Auf diese Weise erhält man nur noch den Betrag, um den die Steuerminderung das Kindergeld übersteigt.
Bei Dir ist das Kindergeld höher oder gleich hoch wie die fiktive Steuerminderung, daher kommt es bei dee Einkommensteuer nicht zum Ansatz des Kinderfreibetrags (beim SolZ und ggf. bei der Kirchensteuer schon).