Betreuungskosten Stiefkind

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Feivelo
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Registriert: 4. Jan 2022, 18:22

Betreuungskosten Stiefkind

Beitrag von Feivelo »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage. Folgende Situation liegt bei Uns vor.
- verheiratet, zusammenlebend
- eine leibliche Tochter von Uns beiden
- leibliche Tochter meiner Frau, mein Stiefkind

Bei der Anlage Kind der EkSt ist es mir als Ersteller der EkSt für 2021 (Zusammenveranlagung) nicht mehr möglich, die Betreuungskosten der Hortes, in welchen Unsere große Tochter geht, anzugeben.
Das ist nur möglich, wenn ich mich (was aber nicht korrekt wäre) leiblicher/adoptiv Vater angebe. Gebe ich an, dass ich der Stiefvater bin, und die Daten des Biologischen Vaters an gegebener Stelle eintrage, bekomme ich die Meldung, dass ich keine Betreuungskosten mehr geltend machen darf.

Ist das so gewollt, oder ist es in diesem Fall legitim, wenn ich mich als leiblicher Vater eintrage und den biologischen Vater nicht erwähne?
Defacto besteht kein Verhältnis mehr zu dem biologischen Vater. Das Kindergeld beider Kinder bekommt meine Frau, sowie auch sämtliche Betreuungskosten werden von Ihrem Konto abgebucht.

Über eine Antwort wäre ich dankbar.

Beste Grüße
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Betreuungskosten Stiefkind

Beitrag von Tom998 »

Kinderbetreuungskosten können für leibliche oder Pflegekinder geltend gemacht werden. Ein Pflegekindschaftverhältnis liegt vor, wenn das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht. Lebt die Pflegeperson mit einem Elternteil des Kindes in häuslicher Gemeinschaft, besteht das Obhut- und Pflegeverhältnis weiter, ein Pflegekindschaftsverhältnis wird nicht begründet.
Ist das so gewollt,...
Ja, s.o.
...oder ist es in diesem Fall legitim, wenn ich mich als leiblicher Vater eintrage und den biologischen Vater nicht erwähne?
Nein.
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