Steuerklasse nach der Geburt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Miciii
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Registriert: 14. Dez 2021, 08:02

Steuerklasse nach der Geburt

Beitrag von Miciii »

Hallo zusammen,

ich habe nun seit Tagen das Internet durchforstet und auch sehr viel gelesen, aber leider bisher keine richtig verlässliche Antwort auf meine Fragen erhalten. Bevor ich nun einen Steuerberater kontaktiere, wollte ich es auf diesem Weg versuchen :-)

Kurz zu uns: Mein Mann und ich sind seit Oktober verheiratet und damit automatisch in den Steuerklassen 4/4, was auch völlig richtig ist, da wir bis jetzt ungefähr gleich verdient haben. Nun erwarten wir Anfang Januar ein Kind. Mein Mutterschutz beginnt offiziell auf eigenem Wunsch erst ab dem 01.01.22. Bedeutet also, dass ich auch erst ab Januar Lohnersatzleistungen für ein komplettes Kalenderjahr beziehe, quasi 3 Tage vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld und ab dem 07.03. dann Elterngeld.

Nun frage ich mich seit längerem, ob es sinnvoll ist die Steuerklassen auf 3 (Mann) und 5 (Frau) zu ändern und falls ja, direkt ab Beginn des Mutterschutzes NACH der Geburt oder erst mit Erhalt des Elterngeldes? Ich muss dazu erwähnen, dass mein Mann Soldat ist und sowieso weniger Abzüge an Lohnsteuer hat, als ein normaler Arbeitnehmer wie ich. Er würde jedoch pro Monat ca. 300 Euro netto mehr bekommen in der Steuerklasse 3, mein Elterngeld würde ja erstmal gleich bleiben, da erstmal steuerfrei.

Ich habe gelesen, dass man das erst nach dem Mutterschutz macht, da man sonst weniger Zuschuß zum Mutterschaftsgeld hat, was ich allerdings nicht verstehe, da sich der doch anhand der 3 Nettogehälter vor Eintritt des Mutterschutzes berechnet und dann doch steuer- und sozialabgabefrei ist? Oder hab ich da was falsch verstanden?

Weiterhin weiß ich, dass mein Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber eben dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Somit würde bei einer gemeinsamen Steuererklärung meine Lohnersatzleistung zum Einkommen meines Mannes hinzukommen und ein erhöhter Steuersatz berechnet werden, so dass er auf sein Einkommen mehr Steuern zahlt. Demnach wäre, vorallem als Soldat in unserem Fall eine Nachzahlung in 3/5 sicher oder? Kann man das umgehen, indem man eine Einzelveranlagung macht, weil ich ein komplettes Kalenderjahr Lohnersatzleistung beziehe, was eigentlich steuerfrei wäre oder verliert man dennoch Geld durch wegfallen des Splittingtarifs? Macht das Sinn?
Und wäre es dann von Vorteil als Mann die Klasse 3 zu wählen, wenn man sich einzelveranlagt? Bzw ist es eh egal, weil am Ende des Jahres über die Steuererklärung eh abgerechnet wird? Auch bei der Einzelveranlagung?

Ich weiß nicht, ob man versteht worauf ich hinaus möchte. Ich habe einfach Angst, durch die falsche Wahl der Steuerklasse Geld zu verschenken. Mir ist bewusst, dass wenn man zusammen eine Steuererklärung abgibt es egal ist, welche Steuerklasse man hat, da am Ende des Jahres immer die Steuer ausgerechnet wird, die man sowieso hätte zahlen müssen.

Ich hoffe, jemand versteht was mein Problem ist. Irgendwie ist es echt schwer das richtig auszudrücken :-)

Vielen Dank vorab.

LG Miciii
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklasse nach der Geburt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mir ist bewusst, dass wenn man zusammen eine Steuererklärung abgibt es egal ist, welche Steuerklasse man hat, da am Ende des Jahres immer die Steuer ausgerechnet wird, die man sowieso hätte zahlen müssen.
Damit hast du dir praktisch schon alles selbst erklärt, die Steuerklassen machen unterm Strich keinen Unterschied. Klasse 3 ist nur eine Stundung der Steuern die dann später nachgezahlt werden müssen. Und Klasse 4 wird wahrscheinlich zu einer Erstattung führen (weil Lohnersatzleistungen steuerfrei sind - der Progressionsvorbehalt wirkt sich deutlich weniger aus als eine wirkliche Steuer).

Mit Steuerklasse 3 bei der Frau hätte das Elterngeld erhöht werden können, aber das ist jetzt nicht mehr möglich.

Und eine Einzelveranlagung könnt ihr durchrechnen, ich wette aber, dass das ungünstiger ist.
In dem Fall wäre das Elterngeld zwar - vermutlich - auch real steuerfrei (weil gar kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt), allerdings müsste der Mann eine hohe Nachzahlung leisten (die Differenz zwischen den Steuerklassen 3 und 1).
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es sich erst bei recht hohem Elterngeld lohnen könnte.

Mein Fazit: Ich würde bei 4/4 bleiben und mich auf eine Erstattung freuen (die Steuererklärung ist übrigens eh Pficht).

Stefan
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