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Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 10. Okt 2021, 22:03
von trekker
Hallo zusammen,

wir haben uns in das Thema Elterngeld eingelesen, da wir im März Eltern werden. Nun haben wir eine Frage zu unserer Situation mit der Steuerklasse.
Wir haben diese Jahr Anfang September geheiratet und wie oben geschrieben erwarten wir Ende März Nachwuchs.
Da wir beide bis September StKl 1 hatten wurden wir ja automatisch auf StKl 4 umgestellt im September. Nun möchten wir meine Frau auf StKl 3 umschreiben lassen, damit wir mehr Elterngeld bekommen. Ist das zeitlich noch möglich es umzustellen, damit das Elterngeld auf den Nettolohn von StKl 3 von meiner Frau berechnet wird?

Danke im voraus für eure Antworten!

Re: Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 10. Okt 2021, 22:22
von muemmel
Nein, ist es nicht. Das muss sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes passieren - da wären wir dann so ca. bei Juni. Da waren Sie noch gar nicht verheiratet, aber das spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.

Re: Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 12. Okt 2021, 20:52
von trekker
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe gelesen auf https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

Sonderfall: Hochzeit im Bemussungszeitraum

Heißt man könnte die StKl 3 nachträglich beantragen.

Ist das richtig?

Re: Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 15. Okt 2021, 14:58
von muemmel
Grundsätzlich schon, aber der Mutterschutz beginnt im Februar - sie würde also von September bis Januar nur auf 5 Monate kommen. Funktionieren würde es daher nur, wenn noch die "Ausklammerung des Mutterschutzes" dazu kommt (wird auch in dem Link beschrieben), um auf 6 Monate zu kommen.

Re: Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 16. Okt 2021, 09:29
von trekker
Ok, aber auf dem Familienpoetal steht, daß der. Mutterschutz eine normale Lohnfortzahlung ist und wird trotzdem nicht als normaler Monat gesehen bei der Anrechnung? Man bekommt ja weiterhin den gleichen Lohn...
Fände es sehr schade das es hier keine Ausnahme gibt im Berechnungszeitraum...Bei der Ausklammerung müsste sie 11 Tage Urlaub nehmen.

Noch eine Frage zum Mutterschutzgeld, wird dieses auf die letzten 3 Monate des Brutto- oder Nettolohn berechnet?

Re: Frisch geheiratet, Elterngeld

Verfasst: 16. Okt 2021, 14:05
von muemmel
Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro am Tag - was Sie meinen, ist der Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen 13 Euro (dem Mutterschaftsgeld) und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt (Netto-Arbeitsentgelt).