Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken kann.
Fallbeschreibung:
Unverheiratet, d.h. Einzelveranlagung bei der Steuererklärung
Elterngeld fällt hälftig auf das Jahr 1 und Jahr 2
Im Jahr 1 hat es weitere Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gegeben
Im Jahr 2 gibt es neben dem Elterngeld keine weiteren Einkünfte
Erhält man für das Jahr 2 eine Steuererstattung?
Das Elterngeld-Netto bemisst sich ja aus einem Jahr mit höherem Grenzsteuersatz, da voll erwerbstätig und im Jahr 2 nicht mehr
Viele Grüße
Philipp
Elterngeld
Re: Elterngeld
Um eine Erstattung zu bekommen, muss man Steuern bezahlt haben - es gibt keine negative Steuerlast. Wenn in Jahr 2 nur Elterngeld bezogen und keine Vorauszahlungen bezahlt wurden, kann es keine Erstattung geben.