oder kann ich das nur angeben bei Lohnsteuerklasse 2?
Freue mich über Antworten
Gruß Stela
Verwitwete mit Steuerklasse III, Entlastungsbetrag für alleinerziehende möglich?
Re: Verwitwete mit Steuerklasse III, Entlastungsbetrag für alleinerziehende möglich?
Ja, der Entlastungsbetrag steht Ihnen zu - § 24b(3) EStG nennt ausdrücklich Verwitwete als Personen, die die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, sofern sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden.
Re: Verwitwete mit Steuerklasse III, Entlastungsbetrag für alleinerziehende möglich?
Danke für die Antwort.
Wie ist es, wenn der Vater/Ehemann im Jahr vor seinem Tod im Pflegeheim verbracht hat. Er war dennoch bei uns gemeldet. Aber es lebte keine weitere "volljährige Person" außer mir in einem Haushalt. Kann in diesem Fall "alleinerziehend" anerkannt werden für den Entlastungsbeitrag?
Wie ist es, wenn der Vater/Ehemann im Jahr vor seinem Tod im Pflegeheim verbracht hat. Er war dennoch bei uns gemeldet. Aber es lebte keine weitere "volljährige Person" außer mir in einem Haushalt. Kann in diesem Fall "alleinerziehend" anerkannt werden für den Entlastungsbeitrag?
Re: Verwitwete mit Steuerklasse III, Entlastungsbetrag für alleinerziehende möglich?
Nein - die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahren waren doch erfüllt: Dann gibt es den Entlastungsbeitrag nicht (außer man ist verwitwet, und das waren Sie da ja noch nicht).
Re: Verwitwete mit Steuerklasse III, Entlastungsbetrag für alleinerziehende möglich?
Alles klar, habs verstanden, vielen Dank