Kindergartengebühren Einzelveranlagung
Kindergartengebühren Einzelveranlagung
Hallo, ich bin mir nicht sicher bei den Kindergartengebühren meiner Tochter. Mein Mann und ich sind verheiratet, haben aber die einzelveranlagung gewählt. Gebe ich nun die Gebühren für das volle Jahr bei beiden ein? Oder dann jeweils nur die Hälfte? Vielen Dank!
Re: Kindergartengebühren Einzelveranlagung
Natürlich werden die Gebühren nicht doppelt angegeben - das ist Hinterziehung! Es gibt sie derjenige an, der sie getragen hat. Eine anderweitige Aufteilung, etwa hälftig, ist möglich - dann müssen beide jeweils eine gemeinsame Erklärung beilegen, dass die Kosten so aufgeteilt werden sollen.