Kindergeld bei unverheirateten Eltern
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Kindergeld bei unverheirateten Eltern
Guten Abend zusammen!
Wir haben vor kurzem ein Kind bekommen.
Wir leben zusammen, sind allerdings (noch) unverheiratet.
Beim Kindergeldantrag bei der Familienkasse muss einer von uns beiden jetzt erklären, dass er einverstanden ist, dass das Kindergeld zugunsten des anderen festgesetzt wird (sog. Berechtigtenbestimmung).
Seitens Finanzamt wird ja eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag durchgeführt.
Ist es relevant im Hinblick auf die Steuer wer von uns beiden das Kindergeld beantragt?
Gibt es hier evtl. etwas zu beachten? (z.B. der Höherverdienende beantragt das Kindergeld, ...)
Vielen Dank für eure Antworten
Philipp
Wir haben vor kurzem ein Kind bekommen.
Wir leben zusammen, sind allerdings (noch) unverheiratet.
Beim Kindergeldantrag bei der Familienkasse muss einer von uns beiden jetzt erklären, dass er einverstanden ist, dass das Kindergeld zugunsten des anderen festgesetzt wird (sog. Berechtigtenbestimmung).
Seitens Finanzamt wird ja eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag durchgeführt.
Ist es relevant im Hinblick auf die Steuer wer von uns beiden das Kindergeld beantragt?
Gibt es hier evtl. etwas zu beachten? (z.B. der Höherverdienende beantragt das Kindergeld, ...)
Vielen Dank für eure Antworten
Philipp
Re: Kindergeld bei unverheirateten Eltern
Hallo,
steuerlich wird jedem Elternteil das halbe Kindergeld angerechnet, egal wer es beantragt oder bekommt.
Stefan
steuerlich wird jedem Elternteil das halbe Kindergeld angerechnet, egal wer es beantragt oder bekommt.
Stefan
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Re: Kindergeld bei unverheirateten Eltern
Auch die Wirkung des halben Kinderfreibetrages sollte man nicht überschätzen - der wirkt sich nur auf Soli und Kirchensteuer aus, und da der Soli nur noch bei sehr hohen Einkommen anfällt, wirkt er sich praktisch nur noch bei Kirchensteuerzahlern aus.
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Re: Kindergeld bei unverheirateten Eltern
Hallo muemmel,
die Aussage gilt aber auch bei verheirateten Eltern, die zusammen veranlagt werden?
Viele Grüße
Philipp
die Aussage gilt aber auch bei verheirateten Eltern, die zusammen veranlagt werden?
Viele Grüße
Philipp
Re: Kindergeld bei unverheirateten Eltern
Ja - mit der Einschränkung, dass der KFB in Klasse 5 gar nicht berücksichtigt wird, auch nicht für die Kirchensteuer.
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