Hallo,
bislang hatten wir für unsere Tochter auf der elektronischen Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen. Mit der Volljährigkeit (bzw. Schulende, genau weiß ich das nicht), hat das Finanzamt die Eintragung für 2020 (und natürlich 2021) zurück auf 0 gesetzt. Der Anspruch auf Kindergeld wurde bisher aber ohne Unterbrechung bestätigt und ausbezahlt.
Meine Frage: Ist die Eintragung eines Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte Voraussetzung für eine Günstigerprüfung? Oder beeinflusst das nur, ob der Arbeitgeber es bei der Steuerberechnung bereits berücksichtigt? D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?
Vielen Dank vorab für eine Auskunft,
Jörn
Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?
Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?
Ist die Eintragung eines Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte Voraussetzung für eine Günstigerprüfung?
Nein
Oder beeinflusst das nur, ob der Arbeitgeber es bei der Steuerberechnung bereits berücksichtigt?
Ja
D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?
Nein
Nein
Oder beeinflusst das nur, ob der Arbeitgeber es bei der Steuerberechnung bereits berücksichtigt?
Ja
D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?
Nein
Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?
Ich würde eher "ja" sagen (ja, keinen Nachteil).D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?
Nein
Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?
Naja, eigentlich ist es eine klassische doppelte Verneinung (gibt es übrigens auch dreifach, und dann wäre es wieder korrekt).