Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Jörn
Beiträge: 2
Registriert: 21. Apr 2021, 17:49

Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Beitrag von Jörn »

Hallo,

bislang hatten wir für unsere Tochter auf der elektronischen Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen. Mit der Volljährigkeit (bzw. Schulende, genau weiß ich das nicht), hat das Finanzamt die Eintragung für 2020 (und natürlich 2021) zurück auf 0 gesetzt. Der Anspruch auf Kindergeld wurde bisher aber ohne Unterbrechung bestätigt und ausbezahlt.

Meine Frage: Ist die Eintragung eines Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte Voraussetzung für eine Günstigerprüfung? Oder beeinflusst das nur, ob der Arbeitgeber es bei der Steuerberechnung bereits berücksichtigt? D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?

Vielen Dank vorab für eine Auskunft,
Jörn
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Beitrag von Severina »

Ist die Eintragung eines Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte Voraussetzung für eine Günstigerprüfung?

Nein

Oder beeinflusst das nur, ob der Arbeitgeber es bei der Steuerberechnung bereits berücksichtigt?

Ja

D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?

Nein
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Beitrag von reckoner »

D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?

Nein
Ich würde eher "ja" sagen (ja, keinen Nachteil). :D
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Beitrag von Severina »

reckoner hat geschrieben: 24. Apr 2021, 10:09
D.h. also mit Abgabe der Anlage Kind habe ich zumindest am Jahresende keinen Nachteil?

Nein
Ich würde eher "ja" sagen (ja, keinen Nachteil). :D
Das ist vielleicht regional bedingt - für mich klingt nur "Nein, keinen Nachteil" richtig 8-)
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Günstigerprüfung auch ohne Kinderfreibetrag in ELStAM?

Beitrag von reckoner »

Naja, eigentlich ist es eine klassische doppelte Verneinung (gibt es übrigens auch dreifach, und dann wäre es wieder korrekt).
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