Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dubinski
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2021, 15:32

Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von Dubinski »

Hallo zusammen,

meine 16 jährige Tochter ist letztes Jahr im August ausgezogen und wohnt jetzt ca. 350km entfernt bei einer Familie in einem gemieteten Zimmer.
Sie geht dort zur Schule und hat jeden Tag Training, was der Grund des Auszugs war. Sie hat den Traum, evtl. einmal zu den Olympischen Spielen zu fahren.
Jetzt zu der Frage:
Kann man die Kosten für das Zimmer (200€) steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit den (fast) wöchentlichen Heimfahrten aus?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Dubinski
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von Severina »

Nein, den Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder gibt es erst ab Volljährigkeit.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von muemmel »

Kann man die Kosten für das Zimmer (200€) steuerlich geltend machen? Wie sieht es mit den (fast) wöchentlichen Heimfahrten aus? Beides kann nicht abgesetzt werden - Kosten für Kinder sind mit dem Kindergeld "abgegolten". Und den Ausbildungsfreibetrag gibt es auch (noch) nicht, aber das wurde ja schon erwähnt.
Dubinski
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2021, 15:32

Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von Dubinski »

Vielen Dank für die Antworten!
resaviour
Beiträge: 1
Registriert: 9. Apr 2021, 16:16

Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von resaviour »

Hallo Zusammen,

ich habe das gleiche Problem mit meinem 16-jährigen Sohn. Wohnt seit August 2020 ca. 200 km entfernt zur Miete und spielt Handball in der BL (noch ohne nennenswerte Einkünfte). Geht aktuell noch ins Gymnasium.

Gibt es nicht andere Möglichkeiten wie z.B. Doppelte Haushaltsführung oder Unterhalt an bedürftige Personen, die man geltend machen könnte?
Der Mietvertrag läuft nicht an ihn sondern an die Eltern.

Laut eines Steuerberaters muss mind. der Ausbildungsfreibetrag von 924€ angegeben werden - evtl. wird dieser anerkannt auch wenn das Kind erst 16 statt 18 Jahre alt ist...
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer

Beitrag von Severina »

"evtl. wird dieser anerkannt auch wenn das Kind erst 16 statt 18 Jahre alt ist..."


Nur, wenn nicht nur der Sachbearbeiter im Finanzamt im Tiefschlaf liegt, sondern auch noch die Software einen Fehler hat.

Offiziell heißt der Freibetrag »Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes« => Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Es gibt keine weiteren Möglichkeiten.

Wenn überhaupt, hätte Ihr Sohn eine doppelte Haushaltsführung - hat er aber nicht, da er im Elternhaus keinen eigenen Haushalt hat, außerdem zahlt er als Schüler keine Steuern und kann damit auch keine sparen.

Unterhalt für bedürftige Personen greift bei den eigenen Kindern erst dann, wenn sie sich nicht mehr steuerlich auswirken - dafür müssen sie über 25 Jahre alt sein.
Die Aufwendungen für steuerlich zu berücksichtigende Kinder sind mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten.
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