Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Hallo zusammen,
meine 16 jährige Tochter ist letztes Jahr im August ausgezogen und wohnt jetzt ca. 350km entfernt bei einer Familie in einem gemieteten Zimmer.
Sie geht dort zur Schule und hat jeden Tag Training, was der Grund des Auszugs war. Sie hat den Traum, evtl. einmal zu den Olympischen Spielen zu fahren.
Jetzt zu der Frage:
Kann man die Kosten für das Zimmer (200€) steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit den (fast) wöchentlichen Heimfahrten aus?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Dubinski
meine 16 jährige Tochter ist letztes Jahr im August ausgezogen und wohnt jetzt ca. 350km entfernt bei einer Familie in einem gemieteten Zimmer.
Sie geht dort zur Schule und hat jeden Tag Training, was der Grund des Auszugs war. Sie hat den Traum, evtl. einmal zu den Olympischen Spielen zu fahren.
Jetzt zu der Frage:
Kann man die Kosten für das Zimmer (200€) steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit den (fast) wöchentlichen Heimfahrten aus?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Dubinski
Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Nein, den Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder gibt es erst ab Volljährigkeit.
Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Kann man die Kosten für das Zimmer (200€) steuerlich geltend machen? Wie sieht es mit den (fast) wöchentlichen Heimfahrten aus? Beides kann nicht abgesetzt werden - Kosten für Kinder sind mit dem Kindergeld "abgegolten". Und den Ausbildungsfreibetrag gibt es auch (noch) nicht, aber das wurde ja schon erwähnt.
Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Vielen Dank für die Antworten!
Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
Hallo Zusammen,
ich habe das gleiche Problem mit meinem 16-jährigen Sohn. Wohnt seit August 2020 ca. 200 km entfernt zur Miete und spielt Handball in der BL (noch ohne nennenswerte Einkünfte). Geht aktuell noch ins Gymnasium.
Gibt es nicht andere Möglichkeiten wie z.B. Doppelte Haushaltsführung oder Unterhalt an bedürftige Personen, die man geltend machen könnte?
Der Mietvertrag läuft nicht an ihn sondern an die Eltern.
Laut eines Steuerberaters muss mind. der Ausbildungsfreibetrag von 924€ angegeben werden - evtl. wird dieser anerkannt auch wenn das Kind erst 16 statt 18 Jahre alt ist...
ich habe das gleiche Problem mit meinem 16-jährigen Sohn. Wohnt seit August 2020 ca. 200 km entfernt zur Miete und spielt Handball in der BL (noch ohne nennenswerte Einkünfte). Geht aktuell noch ins Gymnasium.
Gibt es nicht andere Möglichkeiten wie z.B. Doppelte Haushaltsführung oder Unterhalt an bedürftige Personen, die man geltend machen könnte?
Der Mietvertrag läuft nicht an ihn sondern an die Eltern.
Laut eines Steuerberaters muss mind. der Ausbildungsfreibetrag von 924€ angegeben werden - evtl. wird dieser anerkannt auch wenn das Kind erst 16 statt 18 Jahre alt ist...
Re: Minderjährige Tochter - Kosten für Zimmer
"evtl. wird dieser anerkannt auch wenn das Kind erst 16 statt 18 Jahre alt ist..."
Nur, wenn nicht nur der Sachbearbeiter im Finanzamt im Tiefschlaf liegt, sondern auch noch die Software einen Fehler hat.
Offiziell heißt der Freibetrag »Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes« => Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Es gibt keine weiteren Möglichkeiten.
Wenn überhaupt, hätte Ihr Sohn eine doppelte Haushaltsführung - hat er aber nicht, da er im Elternhaus keinen eigenen Haushalt hat, außerdem zahlt er als Schüler keine Steuern und kann damit auch keine sparen.
Unterhalt für bedürftige Personen greift bei den eigenen Kindern erst dann, wenn sie sich nicht mehr steuerlich auswirken - dafür müssen sie über 25 Jahre alt sein.
Die Aufwendungen für steuerlich zu berücksichtigende Kinder sind mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten.
Nur, wenn nicht nur der Sachbearbeiter im Finanzamt im Tiefschlaf liegt, sondern auch noch die Software einen Fehler hat.
Offiziell heißt der Freibetrag »Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes« => Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Es gibt keine weiteren Möglichkeiten.
Wenn überhaupt, hätte Ihr Sohn eine doppelte Haushaltsführung - hat er aber nicht, da er im Elternhaus keinen eigenen Haushalt hat, außerdem zahlt er als Schüler keine Steuern und kann damit auch keine sparen.
Unterhalt für bedürftige Personen greift bei den eigenen Kindern erst dann, wenn sie sich nicht mehr steuerlich auswirken - dafür müssen sie über 25 Jahre alt sein.
Die Aufwendungen für steuerlich zu berücksichtigende Kinder sind mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten.