Entlastungsbetrag bei Wechselmodell geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TLOU
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Entlastungsbetrag bei Wechselmodell geltend machen

Beitrag von TLOU »

Hallo an alle,

folgende Situation: gemeinsames Kind wächst seit 2019 in unterschiedlichen Haushälten (Wohnungen) gleichermaßen im 50/50 Wechselmodell auf. Kind ist mit Hauptwohnsitz nur bei der Mutter gemeldet, an sie wird auch das Kindergeld ausgezahlt. Ich würde gerne für 2019 und 2020 den Entlastungsbetrag geltend machen. Nach steuerlicher Definition besteht Anspruch auf diesen , wenn Elternteile

– alleinstehend sind
– für Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben
– die Identifikationsnummer für Ihr Kind haben
– Ihr Kind bei Ihnen im Haushalt lebt

liegt ein Wechselmodell vor, obliegt es den Eltern zu entscheiden, wem der Betrag zukommen soll. Dem würde sie zustimmen, sie selber macht keine Steuerklärung. Das Wechselmodell scheint aber in der Steuererklärung kaum Berücksichtigung zu finden, zumindest weiß ich nicht wie ich das da ordnungsgemäß eintragen soll. Zudem vermute ich das der Punkt „Kind lebt im Haushalt" als nicht erfüllt gilt, da es nicht bei mir gemeldet ist, trotz des identischen Betreuungsumfangs wie die Mutter. Es geht hier nicht um irgendwelche Tricksereien, die erhöhte finanzielle Belastung war und ist ja gegeben.

Deshalb die Frage, gibt es eine Chance für mich den Entlastungsbetrag geltend zu machen? Wäre sehr dankbar für eure Meinungen!

Grüße
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