Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steupo
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Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Steupo »

Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zum Thema Elterngeld und Steuerklassen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Voraussetzung (die Zahlen sind fiktiv gewählt):

• Ehepartner 1 (Mann): 4.600 EUR Bruttogehalt + 600 EUR geldwerter Vorteil durch Dienstwagen (entspricht zusammen 5.200 EUR brutto)
• Ehepartner 2 (Frau): 2.700 EUR Bruttogehalt
• Derzeitige Steuerklasse: Mann Steuerklasse 3 / Frau Steuerklasse 5
• Die Planung für ein Kind steht an
• Es ist geplant, dass die Frau in Elternzeit geht für 12 Monate

Im Internet liest man, dass der in Elternzeit gehende Teil am besten in die Steuerklasse 3 gehen sollte.
Das heißt in dem o.g. Fall, dass die Frau in Steuerklasse 3 und der Mann in Steuerklasse 5 geht.

Ich habe hierfür mal drei Szenarien durch einen Brutto-Netto-Rechner laufen lassen und für das Kindergeld habe ich pauschal einfachheitshalber mit 65% vom Nettogehalt gerechnet. Die Tabelle findet ihr hier:

Bild
https://www.directupload.net/file/d/6060/pj6z4866_jpg.htm


Würden wir die Kombination Frau 3 / Mann 5 wählen, hätten wir nach der Geburt ein um 371,72 EUR höheres Elterngeld pro Monat im Vergleich zu der Kombination Frau 5 / Mann 3.
Allerdings ist das Gesamtnetto / Familiennetto in der Kombination Frau 3 / Mann 5 um 581,97 niedriger als in der Kombination Frau 5 / Mann 3.


Daher meine Fragen - rein vom Geldaspekt her:

1)
Sollten wir mit einem Nettoeinkommen von 3.286,12 EUR auskommen, sollten wir die Kombination Frau 3 / Mann 5 wählen, richtig? Da hier das Elterngeld um 371,72 EUR höher ist.

2)
Ich hatte es so verstanden, dass man als Ehepaar durch die Steuerklassenwahl sein monatliches Netto beeinflussen kann, aber am Ende des Jahres durch die Steuererklärung sowieso alles wieder ausgeglichen wird. Also egal ob Kombination 3-5, 4-4, 5-3. Am Ende des Jahres hat man durch die Steuererklärung den Ausgleich.
Ist das so korrekt? Dann könnte ich in der Kombination Frau 3 / Mann 5 bei der Steuererklärung ja mit einer satten Rückerstattung rechnen.

Ich bin leider ein Steuerneuling und hoffe, dass ihre meine Vermutungen bestätigen könnt.
Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank im Voraus!

EDIT:
Mit der Tabelle eintragen hat leider nicht so gut geklappt. Deswegen habe ich den Dropbox-Link zu der Tabelle dazugepackt. Eventuell kann das ja auch ein Admin reparieren. Danke.
muemmel
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von muemmel »

Dann könnte ich in der Kombination Frau 3 / Mann 5 bei der Steuererklärung ja mit einer satten Rückerstattung rechnen. Generell schon. Allerdings fließt das Elterngeld über die Progression in die Steuerberechnung ein - es erhöht den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen. Insofern gilt auch: Mehr Elterngeld = mehr Steuer.
Steupo
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Steupo »

Vielen Dank für deine Antwort!
Das stimmt natürlich, sollte sich aber durch das deutliche höhere Kindergeld lohnend darstellen.

Es ist doch richtig, dass durch die endgültige Berechnung nach der Steuererklärung alle Unterschiede wieder ausgeglichen sind - egal ob 3-5 / 4-4 / 5-3 ?
Also die Gesamtsteuerlast bleib gleich und wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Um nach der Steuererklärung und dem Elterngeld summa summarum aber möglichst viel Geld "generiert" zu haben, würde bei uns doch nur die Kombination Frau 3 / Mann 5 in Frage kommen, richtig? (da hier das Elterngeld am höchsten ist)

Und eine letzte Frage hätte ich noch.
Bei der Stiftung Warentest habe ich folgendes gelesen:
"Wechsel­antrag sieben Monate vor Beginn des Mutter­schutz:
Für Arbeitnehme­rinnen gilt die Grund­regel: Der Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse 3 muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutter­schutz beginnt."


Praktisch hat man doch dann eigentlich nur die Möglichkeit die Steuerklassen zu wechseln, sobald man ein Kind plant.
Wenn man erst wechselt, wenn man weiß, dass man schwanger ist, kann es ja schon zu spät sein, da der Mutterschutz ja sechs Wochen vor Entbindung beginnt und man normalerweise ja auch erst einen Monat nach Empfängnis weiß, ob man wirklich schwanger ist.
Oder habe ich da was übersehen?

Vielen Dank im Voraus!
muemmel
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von muemmel »

Also die Gesamtsteuerlast bleib gleich und wird über die Steuererklärung ausgeglichen. Wenn man keine Lohnersatzleistungen bezieht, ist das so. Bei Ihnen bleibt die Steuerlast hingegen nicht gleich. Mehr Elterngeld = mehr Steuer, um mich mal zu wiederholen.
Praktisch hat man doch dann eigentlich nur die Möglichkeit die Steuerklassen zu wechseln, sobald man ein Kind plant. Völlig richtig. Früher gab es mal die Möglichkeit des "Ausklammerns des Mutterschutzes", aber das ist inzwischen Geschichte...
reckoner
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das was muemmel hier geschrieben hat ist zwar korrekt, verwirrt aber glaube ich eher.

Grundsätzlich ist die Steuer am Ende - also nach der Steuererklärung - gleich, egal welche Steuerklassen gewählt wurden. Daher ist für den Partner der in Elternzeit gehen wird die Klasse 3 sinnvoll.
Das im Nebeneffekt (hier der Hauptzweck) das Elterngeld höher ausfällt und damit natürlich auch die Steuer wieder steigt ist natürlich klar, sie steigt aber nur geringfügig (vielleicht um 20% vom Elterngeld - um wie viel genau ist schwer zu sagen, das ist nämlich nicht wie beispielsweise bei Lohnerhöhungen einfach der Grenzsteuersatz, sondern deutlich weniger).

Bedenken sollte man noch, dass der Vorteil für den einen ein Nachteil für den anderen sein kann. Wenn beispielsweise weitere Lohnersatzleistungen hinzukommen (Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld), dann kann es letztendlich doch schlechter sein.

Stefan
Steupo
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Steupo »

Vielen Dank für eure Ausführungen!

Ich werde dann meine Frau auf Klasse 3 und mich auf Klasse 5 ummelden.
So haben wir dann zwar monatlich weniger netto zur Verfügung, bei Schwangerschaft aber ein höheres Elterngeld zur Verfügung.

Wirklich ein komplexes System irgendwie. Das Elterngeld ist das einzige was vom Nettogehalt berechnet wird, ist schon irgendwie seltsam.

Also, besten Dank für die Antworten.
reckoner
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das Elterngeld ist das einzige was vom Nettogehalt berechnet wird, ist schon irgendwie seltsam.
Nur der Vollständigkeit halber: Alle Lohnersatzleistungen werden auf Basis des Nettolohn berechnet.

Stefan
Steupo
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Steupo »

Ok, danke für das Update.
Das war mir nicht bewusst, hatte bisher nichts mit Lohnersatzleistungen zu tun.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von muemmel »

Alle Lohnersatzleistungen werden auf Basis des Nettolohn berechnet. Da muss ich widersprechen: Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohnes, wird also nicht auf Basis des Nettolohnes berechnet. Allerdings wird es oft auf 90 % des Nettolohnes gedeckelt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohnes,
Das wusste ich nun nicht.

Eingefallen war mir nur die Rente, aber die würde ich gleich aus mehren Gründen nicht als Lohnersatzleistung bezeichnen.

Stefan
Rotbäckchen
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Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Rotbäckchen »

Hallo zusammen,

schließe mich der Frage an und würde gerne einen Rat von Euch hören.

Wir erwarten im August 2022 unser erstes Baby. Wir hätten also noch die Möglichkeit zum 1.1.22 unsere Steuerklassen-Kombi zu ändern um Einfluss auf das Elterngeld auszuüben.

Aktuell sind wir in 4/4. Bei einem Wechsel meiner Frau in 3 und ich in 5 würden wir im Monat ca 200€ netto weniger zur Verfügung haben. Sobald das Kind dann geboren ist, würden wir tauschen.

Daher meine Frage: Kriege ich die recht hohe Differenz in den Lohnsteuerabzügen der Monaten 1-7 durch die Steuererklärung 2023 komplett wieder erstattet oder fahren wir besser wenn wir es einfach bei 4/4 belassen? Die Wechselei würde uns bei 12 Monaten Elterngeld ca 1800€ mehr einbringen.

Vielen Dank im Voraus. Würde mich über eine schnelle Antwort freuen da das FA leider nur noch einige Tage bis zum Jahresende geöffnet hat und wir definitiv zum Jan 2022 wechseln müssten um die min. 6 Monate Regel vor dem Mutterschutz zu erfüllen.

Gruß
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wie schon gesagt ist die Steuer immer gleich, egal welche Steuerklassen man hatte (sogar bei Faktorverfahren). Daher entsteht am Ende kein Nachteil wenn man die eigentlich falschen Steuerklassen wählt.

Stefan
Rotbäckchen
Beiträge: 3
Registriert: 20. Dez 2021, 15:25

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Rotbäckchen »

Hallo Stefan,

danke für die schnelle Antwort. Dann sollte man glaube ich keine allzugroßen Erstattungen in 2023 erwarten da ich zwar in den Monaten 1-7 sehr hohe Lohnsteuerbeträge bezahle, diese aber in den Monaten 8-12 wiederum sehr gering ausfallen und man es quasi schon im laufenden Jahr ausgleicht. Ist mein Verständnis korrekt?

Am Ende des Tages hat die Wechselei nur einen positiven Effekt auf das Gesamtelterngeld nehme ich an.

Gruß
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das kommt darauf an, ob ihr Mitte 2022 wieder zu 4/4 zurück wechselt, oder dann in 3/5.
Bei 4 für den Ehemann sind die Steuern immer noch zu hoch und würden auch erstattet, bei 3 dürfte es zu einer Nachzahlung kommen (EDIT: für die 2. Jahreshälfte meine ich, insgesamt kann es sich immer noch mehr als ausgleichen).

Die Erstattung oder Nachzahlung auszurechnen macht man mit Lohnersatzleistungen aber nicht mal so nebenbei, dafür gibt es Software und Onlinerechner (man muss sie aber auch korrekt füllen). Ich meine immer, dass ich das grob auch so kann (weil ich weiß wie es gerechnet wird), trotzdem werde ich manchmal überrascht.

Stefan
Rotbäckchen
Beiträge: 3
Registriert: 20. Dez 2021, 15:25

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von Rotbäckchen »

Ok verstehe. Ich denke ob es dann 4 oder 3 bei mir wird, werde ich noch ausrechnen (lassen). Würde die Nachzahlung in 2023 gerne vermeiden auch wenn der Nettolohn in 3 schmackhaft ist. :) Vor allem weil ich eben noch gelesen habe dass das Elterngeld in den Progressionsvorbehalt fließt was ja in höherer Steuerlast resultiert.

Immerhin kann ich nun mit etwas ruhigeren Gewissen die Änderung auf 3/5 veranlassen um das Elterngeld zu erhöhen.

Vielen Dank nochmal.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklassenwechsel Elterngeld - sinnvoll bei unterschiedlichen Gehältern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Immerhin kann ich nun mit etwas ruhigeren Gewissen die Änderung auf 3/5 veranlassen um das Elterngeld zu erhöhen.
Um ganz korrekt zu sein: Man sagt 5/3.

Stefan
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