Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
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- Registriert: 27. Sep 2017, 17:58
Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte mal den einen oder anderen Tipp.
Folgende Ausgangssituation:
Geburt meines Sohnes 2020
ich wohne mit meiner Freundin (unverheiratet) zusammen (habe demnach Steuerklasse 1)
meine Freundin hat bereits 2 Kinder (11 und 9) und hat noch nie eine Steuererklärung gemacht
Ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht für meinen Sohn wurde (noch) nicht gestellt
ich habe meine Wohnung als Zweitwohnung gemeldet
Was kann und sollte ich alles machen um steuerlich bestmöglich dazustehen?
Habe ich Anrecht auf einen Kinderfreibetrag? Wenn ja, wieviel? 1 oder 0,5?
In meiner Gehaltsabrechnung wurde ein Kinderfreibetrag i.H.v. 0,5 hinterlegt.
Ich habe seit der Geburt meinen Hauptwohnsitz bei meiner Freundin um die Grundlage für Elterngeld zu erfüllen.
Ich hatte direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit und einen nochmals im Jahr 2021.
Mir ist klar, dass eine Heirat viele steuerliche Vorteile bringen würde, aber das möchte ich hier erstmal vernachlässigen.
Es geht mir um den jetzigen Zustand und was ich dort alles machen könnte.
Vielen herzlichen Dank für jeden Tipp und einen schönen Abend.
ich bräuchte bitte mal den einen oder anderen Tipp.
Folgende Ausgangssituation:
Geburt meines Sohnes 2020
ich wohne mit meiner Freundin (unverheiratet) zusammen (habe demnach Steuerklasse 1)
meine Freundin hat bereits 2 Kinder (11 und 9) und hat noch nie eine Steuererklärung gemacht
Ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht für meinen Sohn wurde (noch) nicht gestellt
ich habe meine Wohnung als Zweitwohnung gemeldet
Was kann und sollte ich alles machen um steuerlich bestmöglich dazustehen?
Habe ich Anrecht auf einen Kinderfreibetrag? Wenn ja, wieviel? 1 oder 0,5?
In meiner Gehaltsabrechnung wurde ein Kinderfreibetrag i.H.v. 0,5 hinterlegt.
Ich habe seit der Geburt meinen Hauptwohnsitz bei meiner Freundin um die Grundlage für Elterngeld zu erfüllen.
Ich hatte direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit und einen nochmals im Jahr 2021.
Mir ist klar, dass eine Heirat viele steuerliche Vorteile bringen würde, aber das möchte ich hier erstmal vernachlässigen.
Es geht mir um den jetzigen Zustand und was ich dort alles machen könnte.
Vielen herzlichen Dank für jeden Tipp und einen schönen Abend.
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Sind Sie in der Kirche? Der KFB wirkt sich nämlich NUR auf Kirchensteuer und Soli aus. Und da der Soli 2021 für fast alle entfällt, ist der KFB nur noch für Kirchensteuerzahler interessant...
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- Beiträge: 17
- Registriert: 27. Sep 2017, 17:58
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Hallo Muemmel,
nein, ich bin nicht in der Kirche...ok, dann ist das ja eh für die Katz! Danke!
Sonst irgendwelche Tipps, wie ich mich steuerlich bestmöglich aufstelle?
Besten Dank
nein, ich bin nicht in der Kirche...ok, dann ist das ja eh für die Katz! Danke!
Sonst irgendwelche Tipps, wie ich mich steuerlich bestmöglich aufstelle?
Besten Dank
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Die Freundin ist in Elternzeit? Dann kann theoretisch Unterhalt abgesetzt werden (für die Freundin, nicht für das Kind!). Da kommt es aber darauf an, welches Einkommen entgegenzurechnen ist. Wie hoch ist denn das Elterngeld?
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- Beiträge: 11
- Registriert: 12. Jul 2015, 16:02
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Hallo muemmel,
kann in diesem Fall (Eltern zusammen lebend, aber unverheiratet) der Unterhalt als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?
Welche Voraussetzungen gibt es für diesen "freiwillige" Unterhalt? Geht das auch wenn der Partner Elterngeld erhält?
Viele Grüße
Philipp
kann in diesem Fall (Eltern zusammen lebend, aber unverheiratet) der Unterhalt als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?
Welche Voraussetzungen gibt es für diesen "freiwillige" Unterhalt? Geht das auch wenn der Partner Elterngeld erhält?
Viele Grüße
Philipp
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Das schrieb ich doch schon - es kommt auf die HÖHE des Elterngeldes an. Und der Unterhalt fällt hier unter "außergewöhnliche Belastungen".
Re: Erstes Kind - Steuerfreibetrag, ledig
Der ist nicht freiwillig - Ihr Stichwort lautet Betreuungsunterhalt.philipp123 hat geschrieben: ↑10. Jun 2021, 06:53 Hallo muemmel,
kann in diesem Fall (Eltern zusammen lebend, aber unverheiratet) der Unterhalt als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?
Welche Voraussetzungen gibt es für diesen "freiwillige" Unterhalt? Geht das auch wenn der Partner Elterngeld erhält?
Viele Grüße
Philipp