Vermerk Stuerberater

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
MaiThai1999
Beiträge: 2
Registriert: 16. Nov 2020, 17:55

Vermerk Stuerberater

Beitrag von MaiThai1999 »

Hi Leute,

ich habe dieses Jahr eine Abweichung zu meinem Steuerprogramm (WISO) und dem Finanzamt errechnet bekommen. Bisher hatte es immer auf den Cent genau übereingestimmt.

Meine Tochter hat letztes Jahr Ihre Ausbildung im Monat 6 beendet. Sie hat während dieser Zeit außerhalb der elterlichen Wohnung in einem eigenem Haushalt gewohnt und dort die ausbildung abgeschlossen. Die Entfernung zur elterlichen Wohnung betrug mehr als 200km.

Nun hat mir mein Finanzamt, bzw. der Finanzbeamte folgenden Vermerk hinterlassen:
Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
Das am 30.04.1996 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des
Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil
die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres
vorgelegen haben.
Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere
Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG
berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld
bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein
zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der
Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der
Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und
ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für
die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurde dagegen das
Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen nicht
hinzugerechnet.
Ich werde aus dieser Bemerkung und dem Pararagraphenwirrwarr nicht schlau.

Ich habe nun allerdings bemerkt, das ich vergessen hatte, die außerelterliche Wohnung in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch errechnet mir das Steuerprogramm sogar noch eine höhere Erstattung!

Kann es daran liegen, daß das Finanzamt eine Differenz zu meinem Steuerprogramm von 900€ errechnet?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Vermerk Stuerberater

Beitrag von muemmel »

Kann es daran liegen, daß das Finanzamt eine Differenz zu meinem Steuerprogramm von 900€ errechnet? Nein. Für ein auswärts wohnendes Kind gibt es den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr - macht für 6 Monate folglich 462 Euro. Daraus kann also keine Steuerdifferenz von 900 Euro entstehen - eher 100 bis 150 Euro. Nichtsdestotrotz - wenn Sie den Steuerbescheid gerade erst erhalten haben, dann rufen Sie den Finanzbeamten an und fragen ihn, ob Sie per "schlichter Änderung" noch den Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag nachschieben können. In aller Regel sollte das gehen...
MaiThai1999
Beiträge: 2
Registriert: 16. Nov 2020, 17:55

Re: Vermerk Stuerberater

Beitrag von MaiThai1999 »

Vielen Dank, das werde ich morgen mal machen.

Ich frage mich allerdings dennoch, wo dieses Jahr so eine hohe Differenz zwischen Steuerprogramm und Finanzamt entstehen konnte...

Bei sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- u. Pflegeversicherung hat mir das Stuerprogramm 5104€ ausgerechnet, das Finanzamt lediglich 0€. Die übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen stimmen überein.
Antworten