Steuertaktik Elterngeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TheykSplinter
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Registriert: 14. Aug 2020, 16:49

Steuertaktik Elterngeld

Beitrag von TheykSplinter »

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zur Steuertaktik beim Elterngeld. Es erscheint mir so einfach und doch habe ich noch nirgends davon gelesen, deshalb bitte ich darum mir mitzuteilen, ob ich etwas übersehen habe.

Folgendes Beispiel:
Eltern, verheiratet, "normale" Angestellte, Einkommen jeweils 48500€.
Belässt man beide in Steuerklasse IV bekommt man ein Elterngeld auf Basis des Nettogehalts von ca. 2450€ * 0,65 = 1592,50€.

Wechselt man 14 Monate vor der Geburt in die Steuerklassen III (Frau) / V (Mann), so erhält die Frau ein Nettogehalt von ~2800€, der Mann ~2000€.
sechs Monate vor der Geburt wechselt man in V (Frau) / III (Mann), so dass die Einkommen tauschen.

1,5 Monate vor der Geburt geht die Frau in Mutterschutz und dann in Elternzeit. Als Bezugsgröße für das Elterngeld wird nun ihr Einkommen auf Basis der dominanten Steuerklasse der letzten 12 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz verwendet. In diesem Fall 4-5 Monate Klasse V, 7-8 Monate Klasse III, also eindeutig Klasse III.
Die Mutter erhält ein Elterngeld von 2800€ * 0,65 = 1800€ (Maximum).

Irgendwann geht auch der Vater in Elternzeit. Als Bezugsgröße für das Elterngeld wird hier das Einkommen auf Basis der dominanten Steuerklasse der letzten 12 Monate vor der Geburt verwendet. In diesm Fall 6 Monate Klasse III, 6 Monate Klasse V. Bei Gleichstand ist die aktuell gültige Klasse, also hier Klasse III, entscheidend.
Der Vater erhält ein Elterngeld von 2800€ * 0,65 = 1800€ (Maximum).

Insgesamt erhält das Paar für 14 Monate Elternzeit durch Steuertaktik 2905€ mehr Elterngeld, weil die Bezugsgröße beider Partner auf Basis der Steuerklasse III berechnet wird. Bei gleicher Arbeits- und Elternzeit, ohne Aufwand. Habe ich was übersehen?
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