Hallo Zusammen, ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Mein Mann und ich sind verheiratet, leben zusammen, haben ein Kind und machen getrennte Steuererklärungen.
Unser Sohn ist im letzten Jahr zur Welt gekommen und ich frage mich, wie wir die Daten in unsere Steuerklärungen eintragen müssen.
Das Kindergeld beziehe ich. In meiner Lohnsteuerbescheinigung 2019 steht "Kinderfreibetrag 1". Trage ich nun das ganze Kindergeld bei mir ein, oder teilen mein Mann und ich uns das 50:50 auf?
Danke und viele Grüße
jotti
Anspruch Kindergeld bei getrennter Veranlagung
Re: Anspruch Kindergeld bei getrennter Veranlagung
50:50, da jeder Elternteil unabhängig von der Auszahlung Anspruch auf das halbe Kindergeld hat.
Re: Anspruch Kindergeld bei getrennter Veranlagung
Okay super, vielen Dank!