Hallo*,
bei der Anlage Kind für das Steuerjahr 2019 gibt es bei den Angaben für ein volljähriges Kind
einen 1.Zeitraum und einen 2.Zeitraum.
Meine Tochter hat letztes Jahr ihre Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin beendet und anschließend im September ein Studium begonnen.
Ist dieses Studium unter dem 2.Zeitraum einzutragen oder fällt dies ebenfalls in den 1.Zeitraum?
Ich kenne mich da nicht aus und bin für jede Hilfe dankbar.
Andreas
Anlage Kind 2019 - 2.Zeitraum
Re: Anlage Kind 2019 - 2.Zeitraum
Nun ja - im Formular steht recht deutlich "Folgen diese Abschnitte unmittelbar aufeinander, sind sie zu einem Zeitraum zusammenzufassen". Ob das so war, können nur Sie wissen.
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Re: Anlage Kind 2019 - 2.Zeitraum
Vielen Dank für die Antwort. Ja, die Zeiträume folgten unmittelbar aufeinander. Das Auslandsstudium schloss direkt an die abgeschlossene 1.Ausbildung an
Dann hat mein Steuerprogramm es ja richtig zu einem Zeitraum zusammengefasst
Dann hat mein Steuerprogramm es ja richtig zu einem Zeitraum zusammengefasst