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Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 12. Apr 2020, 18:12
von orangata
Unser Sohn absolviert sein Masterstudium , er hat keine eigenen Einkünfte .
Wir finanzieren ihm die Wohnung, die ca. 800 km von unserer entfernt liegt mit 470 Euro und seine Lebenshaltungskosten mit 500 Euro monatlich.
Kann man diese Kosten bei unserer Steuererklärung geltend machen?
Unterhalt ? Außergewöhnliche Belastung .

Vielen Dank für die Antwort

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 13. Apr 2020, 13:19
von muemmel
Grundsätzlich schon, aber nicht vollständig - die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt ist auf den Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro gedeckelt.

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 13. Apr 2020, 13:33
von orangata
Wo setzt man dies dann an? Bei Unterhalt?

Und kann man die von uns angeschafften Möbel für genau diese Wohnung auch absetzen?

Danke

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 13. Apr 2020, 16:37
von muemmel
Wo setzt man dies dann an? Bei Unterhalt? Ja - in der Anlage "Unterhalt".
Und kann man die von uns angeschafften Möbel für genau diese Wohnung auch absetzen? Ich hatte doch nun schon geschrieben, dass die Absetzbarkeit von Unterhalt auf 9.408 Euro im Jahr gedeckelt ist. Sie zahlen Ihren Angaben nach 11.640 Euro im Jahr - damit liegen Sie schon darüber. Weitere Ausgaben wirken sich also nicht mehr aus.

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 18. Apr 2020, 11:30
von orangata
Wie weist man diese Kosten dem FA nach?
Erklärung des Sohnes mit Unterschrift?

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 18. Apr 2020, 14:18
von Severina
Kopien der Kontoauszüge

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Verfasst: 18. Apr 2020, 14:19
von Severina
Kopien der Kontoauszüge, der Bedürftige muss der Empfänger sein.