Studienkosten 27-jähriger Sohn

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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orangata
Beiträge: 3
Registriert: 12. Apr 2020, 18:05

Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von orangata »

Unser Sohn absolviert sein Masterstudium , er hat keine eigenen Einkünfte .
Wir finanzieren ihm die Wohnung, die ca. 800 km von unserer entfernt liegt mit 470 Euro und seine Lebenshaltungskosten mit 500 Euro monatlich.
Kann man diese Kosten bei unserer Steuererklärung geltend machen?
Unterhalt ? Außergewöhnliche Belastung .

Vielen Dank für die Antwort
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von muemmel »

Grundsätzlich schon, aber nicht vollständig - die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt ist auf den Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro gedeckelt.
orangata
Beiträge: 3
Registriert: 12. Apr 2020, 18:05

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von orangata »

Wo setzt man dies dann an? Bei Unterhalt?

Und kann man die von uns angeschafften Möbel für genau diese Wohnung auch absetzen?

Danke
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von muemmel »

Wo setzt man dies dann an? Bei Unterhalt? Ja - in der Anlage "Unterhalt".
Und kann man die von uns angeschafften Möbel für genau diese Wohnung auch absetzen? Ich hatte doch nun schon geschrieben, dass die Absetzbarkeit von Unterhalt auf 9.408 Euro im Jahr gedeckelt ist. Sie zahlen Ihren Angaben nach 11.640 Euro im Jahr - damit liegen Sie schon darüber. Weitere Ausgaben wirken sich also nicht mehr aus.
orangata
Beiträge: 3
Registriert: 12. Apr 2020, 18:05

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von orangata »

Wie weist man diese Kosten dem FA nach?
Erklärung des Sohnes mit Unterschrift?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von Severina »

Kopien der Kontoauszüge
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Studienkosten 27-jähriger Sohn

Beitrag von Severina »

Kopien der Kontoauszüge, der Bedürftige muss der Empfänger sein.
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