Fahrtgelderstattung bei Betreuung
Verfasst: 23. Mär 2020, 14:49
Hallo zusammen,
meine Eltern waren letztes Jahr regelmäßig hier, um unseren Großen nach der Schule zu betreuen. Dafür haben wir gemäß diversen Ratgebern im Internet einen Vertrag aufgesetzt und das Geld nach Auswertung der Anwesenheitsliste überwiesen. Hierzu hätte ich zwei Fragen, die sich diesbzgl. aufgetan hat.
Ich habe auch auf 2 Seiten im Internet gelesen, dass die Großeltern diese Fahrtkostenpauschale nicht versteuern müssen, da bei reiner Fahrkostenpauschale keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Unser FAler hat dies am Telefon ganz anders dargestellt, er hat darauf bestanden dass die Großeltern versteuern müssen. Was ist denn nun richtig? Die Großeltern erhalten ausschließlich die 30 ct/km Fahrtpauschale.
Die zweite Frage geht dahin, dass wir das Geld für die Fahrtpauschale im Januar 20 überwiesen haben. Der FAler sagte, dass es somit nicht in die Lohnsteuererklärung 19 fallen darf, weil die Zahlung ja im Jahr 20 stattgefunden hatte und laut §11 des EStG nur die Ausgaben von dem laufenden Jahr berücksichtig werden können. So weit so gut, kann ich diese Pauschale von 2019 dann in der Erklärung nächstes Jahr für 2020 angeben oder ist das vorbei, weil es zwar im Jahr 2020 bezahlt wurde, sich aber auf Leistungen im Jahr 2019 bezieht?
Ganz schön kompliziert das Steuerrecht
meine Eltern waren letztes Jahr regelmäßig hier, um unseren Großen nach der Schule zu betreuen. Dafür haben wir gemäß diversen Ratgebern im Internet einen Vertrag aufgesetzt und das Geld nach Auswertung der Anwesenheitsliste überwiesen. Hierzu hätte ich zwei Fragen, die sich diesbzgl. aufgetan hat.
Ich habe auch auf 2 Seiten im Internet gelesen, dass die Großeltern diese Fahrtkostenpauschale nicht versteuern müssen, da bei reiner Fahrkostenpauschale keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Unser FAler hat dies am Telefon ganz anders dargestellt, er hat darauf bestanden dass die Großeltern versteuern müssen. Was ist denn nun richtig? Die Großeltern erhalten ausschließlich die 30 ct/km Fahrtpauschale.
Die zweite Frage geht dahin, dass wir das Geld für die Fahrtpauschale im Januar 20 überwiesen haben. Der FAler sagte, dass es somit nicht in die Lohnsteuererklärung 19 fallen darf, weil die Zahlung ja im Jahr 20 stattgefunden hatte und laut §11 des EStG nur die Ausgaben von dem laufenden Jahr berücksichtig werden können. So weit so gut, kann ich diese Pauschale von 2019 dann in der Erklärung nächstes Jahr für 2020 angeben oder ist das vorbei, weil es zwar im Jahr 2020 bezahlt wurde, sich aber auf Leistungen im Jahr 2019 bezieht?
Ganz schön kompliziert das Steuerrecht