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Auslandsstudium Tochter - was kann man absetzen?

Verfasst: 19. Feb 2020, 14:17
von clanhermann
Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe, weil ich mich auf dem Gebiet nicht so auskenne:

Meine Tochter, für die noch Kindergeldanspruch besteht, mach seit September 2019 ein einjähriges Studium an einer
Universität in Großbritannien.

Für dieses Studium mussten wir die Studiengebühren - umgerechnet ca. 10.000 Euro ! - in einer Summe bezahlen.

Hinzu kommt noch die im Voraus gezahlte Miete für ihre Studentenwohnung.

Anzumerken ist, dass unsere Tochter kein eigenes Einkommen hat und von uns - so gut es geht - finanziert wird.

Nun meine bzw. unsere Frage:

Kann man die genannten Studiengebühren sowie die Miete für die Studentenwohnung bei der Steuer absetzen und wenn ja wo ?

Und falls man nichts absetzen kann: wieso nicht ?

Ich muss noch Folgendes anmerken:

Unsere Tochter hat vor ihrem Studium eine Fremdsprachenkorrespondenten-Schule besucht. Hier konnte man das monatlich gezahlte Schulgeld
problemlos von der Steuer absetzen.

Ich bzw. wir sind Euch für Eure Antworten sehr dankbar

Gruß

Andreas:

PS: Ich habe bezüglich dieses Themas schon schriftlich beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Die hilfreiche Antwort lautete, dass ich mich doch an einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein wenden solle!!

Komischerweise hatte ich damals bezüglich der Absetzbarkeit für die Kosten der Fremdsprachenkorrespondenten-Schule eine hilfreiche Antwort erhalten, mit der ich auch etwas anfangen konnte.......

Re: Auslandsstudium Tochter - was kann man absetzen?

Verfasst: 19. Feb 2020, 15:37
von muemmel
Kann man die genannten Studiengebühren sowie die Miete für die Studentenwohnung bei der Steuer absetzen und wenn ja wo ? Nein, kann man nicht.

Und falls man nichts absetzen kann: wieso nicht ? Weil Kinder mit dem Kindergeld steuerlich abgegolten sind. Das einzige, was hier extra abgesetzt werden kann, ist der (ziemlich bescheidene) Ausbildungsfreibetrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsfreibetrag

Unsere Tochter hat vor ihrem Studium eine Fremdsprachenkorrespondenten-Schule besucht. Hier konnte man das monatlich gezahlte Schulgeld
problemlos von der Steuer absetzen.
Sicher - das ist ja auch extra so geregelt. Nur gilt, was für Schulgeld gilt, nicht für Studiengebühren.

Re: Auslandsstudium Tochter - was kann man absetzen?

Verfasst: 20. Feb 2020, 09:51
von clanhermann
Hallo muemmel,

vielen Dank für die Antwort.

Hat mir wirklich sehr weiter geholfen :-)

Ich blicke nämlich in dem "Steuer-Dschungel" manchmal nicht mehr durch.

Drum nochmal vielen vielen Dank für die Hilfe

Andreas