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Alleinerziehend und der Unterhalt

Verfasst: 13. Jan 2020, 22:01
von ufoblatt
Hallo an alle.

Ich mache gerade meine Steuer und weiss nicht mehr wohin.
Ich bin alleinerziehend mit einem Kind und noch Steuerklasse 1. Der Vater hat sich lediglich die Vaterschaft anerkennen lassen. Er zahlt monatlich Unterhalt und ich weiss nicht wo ich diesen Unterhalt eintragen soll.
Gilt das überhaupt als einkommen?
Kann man nachträglich für das Jahr 2019 die Steuerklasse ändern? Wenn ja wie?

Vielen Dank im Voraus

Re: Alleinerziehend und der Unterhalt

Verfasst: 14. Jan 2020, 15:26
von muemmel
Gilt das überhaupt als einkommen? Üblicherweise nicht - nur bei Geschiedenen kann das vorkommen (bezogen auf den Unterhalt für die Mutter des Kindes - Kindesunterhalt muß nie versteuert werden).
Kann man nachträglich für das Jahr 2019 die Steuerklasse ändern? Wenn ja wie? Nein, kann man nicht. Aber den Alleinerziehendenfreibetrag können Sie nachträglich geltend machen, indem Sie die Anlage Kind ausfüllen und einreichen.

Re: Alleinerziehend und der Unterhalt

Verfasst: 14. Jan 2020, 21:34
von ufoblatt
Vielen Dank