Hallo, folgende Konstellation wirft bei mir Fragen auf.
Ich bin geschiedener Vater zweier Kinder. Beide Kinder (20 + 16 Jahre alt) befinden sich in einer Berufsausbildung (seit 08/17 und 08/19). Bis zum Ausbildungsbeginn habe ich jeweils Unterhalt gezahlt.Das Kindergeld erhält die Mutter. Muss ich bei der ESt-Erklärung weiterhin die Anlage Kind abgeben und habe ich einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und kann diesen ggfs. vorab beantragen?
Eltern geschieden/Kind über 18/KiFreibetrag?
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 13. Nov 2019, 19:46
Re: Eltern geschieden/Kind über 18/KiFreibetrag?
habe ich einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und kann diesen ggfs. vorab beantragen? Gewiß - der wirkt sich bei der Lohnsteuer aber nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus. Rechnen Sie es mal mit einem Brutto-Netto-Rechner aus: Der Effekt ist bescheiden, insbesondere wenn man keine Kirchensteuer zahlt.
Re: Eltern geschieden/Kind über 18/KiFreibetrag?
Muss ich bei der ESt-Erklärung weiterhin die Anlage Kind abgeben Müssen Sie nicht - sollten Sie aber, denn je nach Einkommen profitieren Sie evtl. vom Kinderfreibetrag. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag#Kinderfreibetrag_und_Kindergeld