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Elternzeit

Verfasst: 10. Nov 2019, 10:20
von Nevs
Hallo,

bevor die Lohnsteuer in einigen Monaten ansteht, wollte ich mich speziell über ein Thema schlau machen bzw informieren.
Wir sind seit diesem Jahr frisch gebackene Eltern. Meine Lebensgefährtin nimmt 18 Monate Elternzeit.
Während dieser Zeit bekommt sie monatlich einen Geldbetrag von mir.
Kann ich dies bei der Lohnsteuer angeben? Wenn ja, wie? (Als Unterhalt?)

Viele Grüße

Re: Elternzeit

Verfasst: 10. Nov 2019, 11:04
von Severina
Das Stichwort ist Betreuungsunterhalt, Paragraf 33 a ESTG, bis zu 8004 € im Jahr.

Re: Elternzeit

Verfasst: 10. Nov 2019, 18:44
von muemmel
bis zu 8004 € im Jahr Das war der Betrag 2010-12 - inzwischen sind es 9168 Euro im Jahr (2020 9.408 Euro). Eigene Einkünfte der LG, etwa das Elterngeld, sind entsprechend abzuziehen.

Re: Elternzeit

Verfasst: 28. Mär 2020, 17:34
von Nevs
Wie / Wo ist dies in der Einkommenssteuer entsprechend anzugeben?

Wir sind nicht verh. , wohnen mit Kind im gleichen Haushalt, Kindergeld bezieht Sie.

Vielen Dank!

Re: Elternzeit

Verfasst: 28. Mär 2020, 18:42
von muemmel
Wegen des Unterhaltes ist die Anlage Unterhalt auszufüllen. Und allgemein wegen des Kindes sollte die Anlage Kind ausgefüllt werden - das kann steuerliche Vorteile bringen, muß es aber nicht.

Re: Elternzeit

Verfasst: 31. Mär 2020, 16:05
von Nevs
okay, alles klar.
WISO verrät mir aber, dass die Voraussetzungen etc nicht erfüllt sind.
Ich wollte die 764€ pro Monat ansetzen.

Liegt es ggf daran, dass meine Lebensgefährtin Elterngeld / Mutterschaftsgeld + Kindergeld bekommt?

Ansonsten weiß nicht weiter, wie / wo ich das ganze ansetzen soll.

Re: Elternzeit

Verfasst: 2. Apr 2020, 14:25
von muemmel
WISO verrät mir aber, dass die Voraussetzungen etc nicht erfüllt sind. Keine Ahnung - ich befasse mich mit Steuerrecht, nicht mit Steuerprogrammen.
Ich wollte die 764€ pro Monat ansetzen. Können Sie ja auch - dann nehmen Sie halt ein "normales" Formular statt WISO.
Liegt es ggf daran, dass meine Lebensgefährtin Elterngeld / Mutterschaftsgeld + Kindergeld bekommt? EG/MSG ist darauf anzurechnen, Kindergeld nicht. Wenn dann im Ergebnis kein Anspruch mehr besteht, kann man sich das natürlich sparen...