Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Römer13
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2019, 16:23

Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?

Beitrag von Römer13 »

Hallo ins Forum,

unser Sohn wird 25 Jahre alt und ist unfallversichert in einer Bündelversicherung (Haftpflicht-, Unfall-, etc. Versicherung), bei der er zwar versicherte Person ist, aber ich als Vater sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler bin.

Die Konditionen des Altvertrags sind so günstig, dass man die Unfallversicherung des Sohns nicht herausnehmen sollte. Aber wie ist die steuerliche Behandlung?

Wenn ich den Beitrag zur Unfallversicherung von meinem Sohn erstattet bekomme, darf er diesen dann unter seinen Vorsorgeaufwendungen absetzen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
von Römer13
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?

Beitrag von Severina »

Ja, das geht - in den meisten Arbeitnehmerfällen sind aber die Höchstbeträge mit den Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bereits erreicht, so dass sich die UV nicht mehr auswirkt.
Römer13
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2019, 16:23

Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?

Beitrag von Römer13 »

Vielen Dank :-)

Ja, an die Deckelung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen hatte ich gedacht. Überschlagsmäßig greift sie doch ab ca. 1.800 € Bruttolohn.

Gibt es zur Absetzbarkeit noch irgendeine Fundstelle (R-Sätze, BMF-Schreiben, o. ä.), um ggf. das Finanzamt zu überzeugen?

Und einfach noch zur Ergänzung: Wenn der Vater die Beiträge wirtschaftlich weiterhin selber tragen würde (nicht vom Sohn erstattet bekäme), kann der Versicherungsbeitrag in diesem Fall immer noch in der Steuererklärung des Sohnes angegeben werden?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?

Beitrag von Severina »

Römer13 hat geschrieben: Vielen Dank :-)

Ja, an die Deckelung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen hatte ich gedacht. Überschlagsmäßig greift sie doch ab ca. 1.800 € Bruttolohn.

Gibt es zur Absetzbarkeit noch irgendeine Fundstelle (R-Sätze, BMF-Schreiben, o. ä.), um ggf. das Finanzamt zu überzeugen?

Und einfach noch zur Ergänzung: Wenn der Vater die Beiträge wirtschaftlich weiterhin selber tragen würde (nicht vom Sohn erstattet bekäme), kann der Versicherungsbeitrag in diesem Fall immer noch in der Steuererklärung des Sohnes angegeben werden?
Nein. Aufwendungen, die ich nicht zahle, kann ich (natürlich) auch nicht absetzen.
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