Hallo ins Forum,
unser Sohn wird 25 Jahre alt und ist unfallversichert in einer Bündelversicherung (Haftpflicht-, Unfall-, etc. Versicherung), bei der er zwar versicherte Person ist, aber ich als Vater sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler bin.
Die Konditionen des Altvertrags sind so günstig, dass man die Unfallversicherung des Sohns nicht herausnehmen sollte. Aber wie ist die steuerliche Behandlung?
Wenn ich den Beitrag zur Unfallversicherung von meinem Sohn erstattet bekomme, darf er diesen dann unter seinen Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
von Römer13
Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?
Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?
Ja, das geht - in den meisten Arbeitnehmerfällen sind aber die Höchstbeträge mit den Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bereits erreicht, so dass sich die UV nicht mehr auswirkt.
Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?
Vielen Dank
Ja, an die Deckelung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen hatte ich gedacht. Überschlagsmäßig greift sie doch ab ca. 1.800 € Bruttolohn.
Gibt es zur Absetzbarkeit noch irgendeine Fundstelle (R-Sätze, BMF-Schreiben, o. ä.), um ggf. das Finanzamt zu überzeugen?
Und einfach noch zur Ergänzung: Wenn der Vater die Beiträge wirtschaftlich weiterhin selber tragen würde (nicht vom Sohn erstattet bekäme), kann der Versicherungsbeitrag in diesem Fall immer noch in der Steuererklärung des Sohnes angegeben werden?
Ja, an die Deckelung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen hatte ich gedacht. Überschlagsmäßig greift sie doch ab ca. 1.800 € Bruttolohn.
Gibt es zur Absetzbarkeit noch irgendeine Fundstelle (R-Sätze, BMF-Schreiben, o. ä.), um ggf. das Finanzamt zu überzeugen?
Und einfach noch zur Ergänzung: Wenn der Vater die Beiträge wirtschaftlich weiterhin selber tragen würde (nicht vom Sohn erstattet bekäme), kann der Versicherungsbeitrag in diesem Fall immer noch in der Steuererklärung des Sohnes angegeben werden?
Re: Versicherung absetzbar ohne eigene Beitragsrechnung?
Nein. Aufwendungen, die ich nicht zahle, kann ich (natürlich) auch nicht absetzen.Römer13 hat geschrieben: Vielen Dank
Ja, an die Deckelung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen hatte ich gedacht. Überschlagsmäßig greift sie doch ab ca. 1.800 € Bruttolohn.
Gibt es zur Absetzbarkeit noch irgendeine Fundstelle (R-Sätze, BMF-Schreiben, o. ä.), um ggf. das Finanzamt zu überzeugen?
Und einfach noch zur Ergänzung: Wenn der Vater die Beiträge wirtschaftlich weiterhin selber tragen würde (nicht vom Sohn erstattet bekäme), kann der Versicherungsbeitrag in diesem Fall immer noch in der Steuererklärung des Sohnes angegeben werden?