Hallo,
mein Sohn ist Student und absolviert zur Zeit ein Pflichtpraktikum (Praxissemester), welches er für seinen Studiengang benötigt / vorgeschrieben ist. Diesbezüglich erhält er monatlich eine kleine Vergütung in Höhe von 60,- Euro vom Arbeitgeber. Bei den ersten, leider sehr verspäteten, Abrechnungen ist nun aufgefallen, dass von diesen 60,- Euro tatsächlich monatlich fast 8,- Euro Lohn-, und Kirchensteuer abgezogen wurden.
Meine Frage wäre nun: Ist der Abzug von Steuern überhaupt rechtens bei so einer geringen Praktikumsvergütung? Ich finde das sehr merkwürdig.
Mein Sohn geht zusätzlich noch einem Minijob nach und verdient hier monatlich ca. 280,- Euro. Familienversichert ist er über mich.
Er liegt also mit beiden Tätigkeiten noch unter der monatlichen Grenze von 450,- Euro.
Beim Nachfragen in der Lohnbuchhaltung wurde meinem Sohn mitgeteilt, dass dieses so gemacht wurde, weil er noch einen Nebenjob hat und er jetzt mit den 60,- Euro (Praktikumsvergütung) in Lohnsteuerklasse 6 wäre. Er könnte sich die Steuern später vom Finanzamt wiederholen. Ein Rückgängigmachen wäre zu aufwendig. Jetzt haben wir aber anscheinend den ganzen Aufwand.
Ich erhalte ja noch den Kinderfreibetrag für meinen Sohn während der Ausbildung und frage mich, ob das nun Auswirkungen bzw. Nachteile auf meine nächste Steuererklärung hat und was ich dabei beachten muss.
Wie holt mein Sohn sich dann im nächsten Jahr die gezahlten Steuern zurück, falls der Steuerabzug tatsächlich rechtens war? Muss er dann eine eigene Steuererklärung machen?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung und Rückmeldung.
Liebe Grüße
Wird ein Pflichtpraktikum im Studium versteuert?
Re: Wird ein Pflichtpraktikum im Studium versteuert?
Hallo,
Stefan
Natürlich.Ist der Abzug von Steuern überhaupt rechtens bei so einer geringen Praktikumsvergütung?
Offenbar aber nicht als Minijob angemeldet (was aber in diesem Fall sogar etwas besser ist).Mein Sohn geht zusätzlich noch einem Minijob nach und verdient hier monatlich ca. 280,- Euro.
Durch das Praktikum ändert sich nichts.Ich erhalte ja noch den Kinderfreibetrag für meinen Sohn während der Ausbildung und frage mich, ob das nun Auswirkungen bzw. Nachteile auf meine nächste Steuererklärung hat und was ich dabei beachten muss.
Genau das.Muss er dann eine eigene Steuererklärung machen?
Stefan
Re: Wird ein Pflichtpraktikum im Studium versteuert?
Wie holt mein Sohn sich dann im nächsten Jahr die gezahlten Steuern zurück, falls der Steuerabzug tatsächlich rechtens war? Muss er dann eine eigene Steuererklärung machen? Ja. "Muss" ist übrigens exakt richtig formuliert - wer Lohn in Klasse 6 bezogen hat, muss eine Erklärung abgeben (für 2021 bis zum 31.07. 2022).
Ich erhalte ja noch den Kinderfreibetrag für meinen Sohn während der Ausbildung und frage mich, ob das nun Auswirkungen bzw. Nachteile auf meine nächste Steuererklärung hat und was ich dabei beachten muss. Gar nichts - für Sie hat das keinerlei Auswirkungen.
Ich erhalte ja noch den Kinderfreibetrag für meinen Sohn während der Ausbildung und frage mich, ob das nun Auswirkungen bzw. Nachteile auf meine nächste Steuererklärung hat und was ich dabei beachten muss. Gar nichts - für Sie hat das keinerlei Auswirkungen.