Liebe Community,
ich habe eine Frage bzgl. der steuerlichen Behandlung einer Erwachsenenadoption gem. § 1767 BGB
Ein junger Erwachsener ist noch kindergeldberechtigt und wird von einem Dritten adoptiert. Der junge Erwachsene wohnt jedoch nicht bei dem Dritten, sondern bei seinem leiblichen Vater.
Die leibliche Mutter spielt bei der steuerlichen Betrachtung dabei keine Rolle.
Wer bekommt nun den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der § 32 Abs. 2 Satz 1 EStG?
Vielen Dank im Voraus!