Hallo,
meine Mutter hat eine Frage und wir würden uns sehr freuen wenn uns einer helfen könnte.
In dem Einkommensteuererklärungsformular wurde vorher für mich in der Rubrik.
1. Anlage Unterhalt,
Angaben zu Unterhaltsleistungen
an bedürftige Personen,
Pkt. 7: Höhe der Unterhaltszahlung =
€ 8.354,- eingetragen.
Nach meinem Studium
lebte ich das ganze Jahr 2015 weiterhin in
Ihrem Haushalt, bekam Leistungen nach SGB II von insgesamt € 4 444,-, aber keinen Mietzuschuss o.ä. vom Sozialamt.
Wie hoch ist der unter Pkt. 7 einzutragende Freibetrag in diesem Fall (statt vorher € 8.354;-) ?
Liebe Grüße
Familie Meyer
Wieviel Freibetrag muss eingetragen werden ?
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Re: Wieviel Freibetrag muss eingetragen werden ?
Kann keiner helfen ?
Re: Wieviel Freibetrag muss eingetragen werden ?
Wie hoch ist der unter Pkt. 7 einzutragende Freibetrag in diesem Fall (statt vorher € 8.354;-) ? Da wird kein "Freibetrag" eingetragen, sondern der geleistete Unterhalt, und der wird mit dem Grundfreibetrag für 2015 angesetzt (8.472 Euro). Und Ihr Alg 2 wird in Zeile 51 eingetragen.
Falls Sie mal sehen wollen, wie sich das nachher berechnet (Beispiel 3): https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 35361.html
Falls Sie mal sehen wollen, wie sich das nachher berechnet (Beispiel 3): https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 35361.html
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Re: Wieviel Freibetrag muss eingetragen werden ?
Vielen Dank für die Hilfe, hat wirklich weiter geholfen