Guten Abend!
Ich hätte eine Frage zu folgender Fallkonstellation. Meine Partnerin und ich leben unverheiratet zusammen mit unserer Tochter im gemeinsamen Haushalt. Wir sind beide im öffentlichen Dienst (Angestellte und Beamter) sie verdient 33.000 und ich 45.000 brutto.
Sie bezieht das Kindergeld und ich den Familienzuschlag. Komischerweise hat sie 1,0 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung und ich 0,5?!
Grundsätzlich fehlt es mir am Verständnis für die Zusammenhänge.
1) Wieso ist der Kinderfreibetrag (bei uns anscheinend fehlerhaft) auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen? Die Steuerermäßigung gewährt doch das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber?
2) Muss man sich für Kindergeld ODER Kinderfreibetrag entscheiden?
3) Kann meine Partnerin das Kindergeld beziehen und ich gleichzeitig den Kinderfreibetrag nutzen?
4) Wo kann ich den Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung eintragen?
Ich bin dankbar für jeden Hinweis!
Mit freundlichen Grüßen
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
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Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
1. weil diese Merkmale alle draufstehen, genauso wie Geburtsdatum, Familienstand...: danach rechnet der AG die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer ab
2. jein: Kindergeld wird vorrangig ausgezahlt - Günstigerprüfung in der ESt-Veranlagung: Kindergeld günstiger oder KinderFB
3.da gibt es kein Wahlrecht: immer nur ein Elternteil erhält das KiGeld ausgezahlt, in der ESt-Veranlagung dann hat jeder 1/2 Kind...
4.in der Anlage KIND werden die Angaben gemacht, der evtl. Freibetrag wird vom FA errechnet - kein gesonderter Eintrag nötig
Warum Ihre Partnerin 1,0 hat, kann man hier nicht klären? Hat sie vielleicht noch ein Kind, von dem Sie nichts wissen? Es kann auch nur ein Fehler bei elstam sein!
Lia
2. jein: Kindergeld wird vorrangig ausgezahlt - Günstigerprüfung in der ESt-Veranlagung: Kindergeld günstiger oder KinderFB
3.da gibt es kein Wahlrecht: immer nur ein Elternteil erhält das KiGeld ausgezahlt, in der ESt-Veranlagung dann hat jeder 1/2 Kind...
4.in der Anlage KIND werden die Angaben gemacht, der evtl. Freibetrag wird vom FA errechnet - kein gesonderter Eintrag nötig
Warum Ihre Partnerin 1,0 hat, kann man hier nicht klären? Hat sie vielleicht noch ein Kind, von dem Sie nichts wissen? Es kann auch nur ein Fehler bei elstam sein!
Lia
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Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Hallo Bernd_Sparfuchs,
so wie ich es verstanden habe, gibt es immer den Faktor 0,5, es sei denn die Eltern leben in Deutschland, was bei euch der Fall ist, und sie nicht dauernd getrennt leben, dann wird der Faktor auf 1 angehoben. Dies habe ich von hier (man muss mittig schauen): http://www.oeffentlichen-dienst.de/steuerklassen.html
Ob das allerdings nun bei euch ein Fehler ist mit 1 und 0,5, ist fraglich. Aber es sieht ganz danach aus!
so wie ich es verstanden habe, gibt es immer den Faktor 0,5, es sei denn die Eltern leben in Deutschland, was bei euch der Fall ist, und sie nicht dauernd getrennt leben, dann wird der Faktor auf 1 angehoben. Dies habe ich von hier (man muss mittig schauen): http://www.oeffentlichen-dienst.de/steuerklassen.html
Ob das allerdings nun bei euch ein Fehler ist mit 1 und 0,5, ist fraglich. Aber es sieht ganz danach aus!
Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Tanja Schneider hat geschrieben:Hallo Bernd_Sparfuchs,
so wie ich es verstanden habe, gibt es immer den Faktor 0,5, es sei denn die Eltern leben in Deutschland, was bei euch der Fall ist, und sie nicht dauernd getrennt leben, dann wird der Faktor auf 1 angehoben. Dies habe ich von hier (man muss mittig schauen): http://www.oeffentlichen-dienst.de/steuerklassen.html
Ob das allerdings nun bei euch ein Fehler ist mit 1 und 0,5, ist fraglich. Aber es sieht ganz danach aus!
Der Artikel bezieht sich auf verheiratet Eltern und eingetragene Lebenspartnerschaften. Dann kann einer den vollen Kinderfreibetrag bekommen und der andere bekommt 0. Ansonsten wäre eine Aufteilung auf 0,5/0,5 richtig.
Im Rahmen der Jahresveranlagung wird jedem das Kind zu 50% zugerechnet. Auch das Kindergeld wird bei jedem zu 50% angesetzt.