Hallo zusammen,
ich habe von meinem Arbeitgeber einen Geldwerten Vorteil erhalten. (Originalpreis ist 1340 Euro, aber gezahlt = 670 (50% Rabatt).
Nun wurden diese 670 Euro auf meinem Bruttolohn draufgerechnet und ich habe dafür Steuern bezahlt. Da es sich um ein besonderes Produkt handelte läuft es nicht gegen meinen Freibetrag von 1080 Euro ein. Sprich ich habe immer noch den kompletten Freibetrag zur Verfügung.
Meine Frage: Kann ich über die Steuererklärung die Steuern für die 670 Euro zurück holen, weil ich meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft habe?
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Mombi
Geldwerter Vorteil vom Lohn abgezogen statt Freibetrag
Re: Geldwerter Vorteil vom Lohn abgezogen statt Freibetrag
Da es sich um ein besonderes Produkt handelte läuft es nicht gegen meinen Freibetrag von 1080 Euro ein. Sprich ich habe immer noch den kompletten Freibetrag zur Verfügung. Wenn es dem Rabattfreibetrag gar nicht unterliegt, war die Besteuerung doch völlig korrekt...
Kann ich über die Steuererklärung die Steuern für die 670 Euro zurück holen, weil ich meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft habe? Nein, da es ja ein "besonderes Produkt" war - den Freibetrag von 1080 Euro gibt es immer nur für das, was regulär für die Kunden hergestellt wird, nicht für das, was speziell für den Arbeitnehmer angefertigt wurde. Und Sie schreiben ja selbst, dass es dem Freibetrag nicht unterliegt.
Kann ich über die Steuererklärung die Steuern für die 670 Euro zurück holen, weil ich meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft habe? Nein, da es ja ein "besonderes Produkt" war - den Freibetrag von 1080 Euro gibt es immer nur für das, was regulär für die Kunden hergestellt wird, nicht für das, was speziell für den Arbeitnehmer angefertigt wurde. Und Sie schreiben ja selbst, dass es dem Freibetrag nicht unterliegt.